Kreis Olpe. In Deutschland ist ein neues Waffengesetz geplant. Dieses Gesetz hätte erhebliche Auswirkungen für die Vogelschießen im Kreis Olpe.
Dürfen die Königsaspiranten im Kreis Olpe demnächst nur noch auf den Schützenvogel anlegen, wenn sie eine Genehmigung der Kreispolizeibehörde vorweisen können? Was klingt wie ein schlechter Karnevalsscherz, könnte demnächst Realität werden. Dann, wenn der Referentenentwurf für ein neues Waffengesetz eins zu eins umgesetzt würde.
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Mit der Ankündigung, das erst 2020 novellierte Waffengesetz in Deutschland weiter verschärfen zu wollen, sorgte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Ende letzten Jahres für einen Aufschrei zunächst unter Jägern und Sportschützen, jetzt auch bei den Brauchtums-Schützen. Mittlerweile sind neue Details durchgesickert, die auch das traditionelle Schützenwesen betreffen könnten.
Besonders der Passus, wie das Vogelschießen an „ortsfesten Schießstätten“, zu denen auch die Vogelstangen gehören, ablaufen soll, hat die heimischen Funktionäre in den Schützenvereinen aufgeschreckt. In der Praxis sähe das so aus, dass ein Schützenvereinsmitglied, das auf den Vogel schießen will, sich schon vor dem eigentlichen Schützenfest eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ für den Waffengebrauch besorgen müsste. Diese Bescheinigung stellt gegen eine Gebühr von 40 Euro die Waffenbehörde bei der Kreispolizeibehörde aus, sofern nichts gegen den Antragssteller spricht. Die Bescheinigung, die für ein Jahr gilt, muss dann beim Vogelschießen dem Schießstättenbetreiber, also dem Leiter des Vogelschießens, vorgezeigt werden, und zwar bei jedem Waffenwechsel.
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Sauerländer Schützenbund interveniert
Der Sauerländer Schützenbund, größter Interessenverband des Schützenwesens im Sauerland, hat bereits auf höchster politischer Ebene gegen diese Vorhaben interveniert. „Wir haben schon ein sehr strenges Waffengesetz in Deutschland. Mit diesen Plänen schießt man weit übers Ziel hinaus“, so SSB-Bundesoberst Martin Tillmann aus Bilstein. Andere Schützenvereinigungen sähen dies genauso.
Würde der Entwurf Gesetz werden, das traditionelle Vogelschießen, an dem sich Vereinsmitglieder spontan und ohne vorherige Anmeldung beteiligen können, wäre nicht mehr möglich. Das Vogelschießen würde dadurch einen Teil seines Reizes und seines traditionellen Charakters verlieren und zu einem sportlichen Wettkampf mit vorheriger Anmeldungspflicht verkommen. Dass das bürokratische Verfahren die Anzahl der Bewerber unter den Vogelstangen weiter dezimieren dürfte, liegt auf der Hand.
Florian Müller steht an der Seite der Schützen
Der heimische Bundestagsabgeordnete Florian Müller (CDU), Vorsitzender des Parlamentskreises Schützenwesen im Bundestag, steht an der Seite der Schützen. „Es ist vernünftig, dass nach den Silvesterkrawallen über Konsequenzen nachgedacht wird. Viele der Aktionen zu Silvester waren bereits nach geltendem Recht Straftaten. Es ist daher nicht der richtige Weg, aktionistisch das Waffenrecht zu verschärfen, wodurch legale Waffenbesitzer und viele Schützen kriminalisierst oder in ihrer ehrenamtlichen Arbeit und Brauchtumspflege massiv eingeschränkt werden. Wir stehen dazu in engem Austausch mit den Schützenvereinen. Deshalb haben wir als Parlamentskreis schon früh den Kontakt zur Innenministerin gesucht, um auf die Risiken für Schützenvereine hinzuweisen. Es ist viel wichtiger, das geltende Recht konsequent anzuwenden und darüber hinaus Ideen zu entwickeln, die der Brauchtumspflege und der kulturellen Arbeit in Dörfern und Orten das Vereinsleben erleichtern.“
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Müller sieht hier das letzte Wort noch nicht gesprochen. Der Gesetzentwurf befinde sich in einem sehr frühen Stadium und sei nach seinem Wissen von der Innenministerin bisher mit den anderen Fraktionen nicht abgestimmt worden. „Im Parlamentskreis und als heimischer Abgeordneter werde ich mich dafür einsetzen, dass unsere Schützenfeste weiterhin problemlos stattfinden können.“
Auch Markus Bröcher, Vorsitzender des Kreisschützenbundes, erwartet, dass es ein Umdenken geben wird: „Wir sind als Verband an dem Thema dran, wir können diese sehr strenge Auslegung, die da zum Teil schon in Vereinen als Tatsachen formuliert werden, nicht nachvollziehen.“