Kirchhundem. In den Wäldern in der Gemeinde Kirchhundem gibt es viele Waldhütten. Nun soll eine davon zum Ferienhaus ausgebaut werden.

Das Thema ist brisant. Das erkannte schon in den 90er Jahren Kirchhundems damaliger Gemeindedirektor Hans-Adolf Bender. Damals wurden bei einer Überfliegung der Waldgemeinde dutzende sogenannte Waldhütten gesichtet. Wo viel Wald ist - so wie in Kirchhundem - da gibt es auch viele Hütten. Das Problem: Einige dieser Hütten wurden irgendwann „schwarz“ gebaut, ohne Baugenehmigung. Die Gemeindeverwaltung wollte das Thema damals möglichst klein halten. Dieses „Kein-Kläger-kein-Richter-Prinzip“ funktioniert in der Regel auch heute noch, es sei denn, es gibt einen konkreten Anlass – wie jetzt in Kirchhundem.

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Dort flatterte der Gemeindeverwaltung Ende letzten Jahres der Antrag auf „Nutzungsänderung einer Forst- und Fischereihütte“ ins Rathaus. Die Eigentümerin wollte eine Waldhütte im Landschaftsschutzgebiet zu einem Ferienhaus zur gewerblichen Vermietung ausbauen.

Mit dem Antrag löste sie automatisch ein amtliches Verfahren aus. Anders gesagt: Die Behörden waren jetzt von Amtswegen gezwungen, näher hinzuschauen. Schon bald stellte sich raus, dass für die Hütte wohl keine Baugenehmigung existiert. Dem früheren Eigentümer des Grundstücks sei 1932 vom Landrat des Kreises Olpe zwar die Genehmigung zur Anlage eines Fischteiches erteilt worden, heißt es in der Vorlage der Verwaltung, aber eine Genehmigung zum Bau einer Hütte liege bis heute nicht vor.

Kein Einzelfall. Früher waren diese Hütten Funktionsbauten, dienten als Jagdhütten oder Schutzhütten für Waldarbeiter. Später trat der Erholungszweck in den Vordergrund. So manche einfache Holzhütte wurde im Laufe der Zeit zur Wochenend-Datscha aufgerüstet. „Für so eine Nutzung kann es keine Genehmigung geben“, sagt Kirchhundems Bürgermeister Björn Jarosz. Die Tatsache, dass die Hütten seit Jahrzehnten unbehelligt im Wald stehen, mache sie nicht legaler. „Es gibt keinen Bestandsschutz, kein Recht im Unrecht“, so Jarosz.

Deshalb hatte der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Gemeindeentwicklung in seiner letzten Sitzung keine Alternative, als dem Antrag das Einvernehmen zu verweigern. Doch damit ist der Antrag nicht aus der Welt. Genehmigungsbehörde ist der Kreis. Dieser bestätigt die Auffassung, dass solche Bauten „keinen Bestandsschutz“ haben. Die Folgen bzw. Sanktionen in solchen Fällen seien im jeweiligen Einzelfall zu prüfen. „In aller Regel liegt eine Baugenehmigungspflicht vor oder es bedarf einer naturschutzrechtlichen Genehmigung“, so der Kreis. So sieht es auch Bürgermeister Jarosz: „Es kommt auf die Nutzung an.“ Ein Jagdpächter, der von außerhalb kommt, könne den Bedarf für eine Jagdhütte sicherlich nachweisen.

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Im schlimmsten Falle - zumindest aus Sicht der Eigentümer - muss das Gebäude abgerissen werden. Diese Fälle hat es auch im Kreis Olpe schon gegeben. Müssen nun alle Hütteneigner ohne Baugenehmigung um ihre Waldhütten bangen?

Eher nicht, die Behörden werden ihren defensiven Umgang mit dem Thema beibehalten. „Wir durchforsten keine Luftbilder, um die Leute zu ärgern, da haben wir keine Zeit für und der Kreis auch nicht“, sagt Jarosz. Die Gemeinde werde nur tätig werden, wenn ein offizieller Anlass vorliege, zum Beispiel eben durch einen Antrag auf Nutzungsänderung. Ähnlich sieht es der Kreis. Erst bei „Bekanntwerden eines möglichen Rechtsverstoßes“ beginnen sich hier die Räder zu drehen.