Attendorn/Münster. Ein 57-Jähriger hat die Kinder seines Kollegen sexuell missbraucht. Jetzt ist der Fall endgültig entschieden - und es gibt ein finales Urteil. .
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern hatte das Landgericht Münster einen Attendorner am 21. Dezember 2021 zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der 57-Jährige hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat diese zurückgewiesen. Allerdings ist der Attendorner immer noch auf freiem Fuß.
Zur Vorgeschichte. Am 18. November 2021 hatte die Verhandlung vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichtes Münster begonnen. Die Taten ereigneten sich im Jahr 2015. Bei dem 57-Jährigen handelt es sich um einen Bekannten der Familie. Zwischen ihm und den beiden Opfern, ein Junge und ein Mädchen, bestand ein enges Vertrauensverhältnis. Der Attendorner war ein Arbeitskollege des Vaters der beiden Kinder.
Taten im Jahr 2015
Zum ersten Fall war es im April 2015 gekommen, als der 57-Jährige und die Familie gemeinsam in Urlaub waren. Auf einem Campingplatz in Niedersachsen übernachtete ein Kind im Zelt des Angeklagten. Dabei kam es zu sexuellen Übergriffen. Zudem wurden die Kinder im Haus der Familie in Niedersachsen und in der Wohnung des Angeklagten in Attendorn sexuell missbraucht. Ein Kind hatte der Mutter später von den schlimmen Erlebnissen erzählt.
Der Prozess fand zum Teil nicht-öffentlich statt. Neben den Opfern wurden zahlreiche Zeugen, unter anderem die Mutter der beiden Kinder, eine Psychologin und Sachverständige zur Glaubhaftigkeit der Kinder gehört. Am Ende waren die Aussagen des Mädchens und Jungen, die die abscheulichen Vorwürfe im Gerichtssaal geschildert hatten, glaubhaft, so dass die 1. Große Strafkammer den Attendorner verurteilte.
Für den Angeklagten habe die Kammer gewertet, dass er bisher nicht vorbestraft gewesen sei, hatte eine Gerichtssprecherin damals nach dem Urteil im Gespräch mit dieser Redaktion gesagt. Für ihn habe auch die lange Verfahrensdauer gesprochen. Zu Verzögerungen war es gekommen durch den großen Missbrauchsprozess von Münster und Lüdke, der zunächst verhandelt werden musste, weil die Angeklagten in Untersuchungshaft saßen. Zudem war ein Richter erkrankt und auch der Angeklagte längere Zeit verhandlungsunfähig.
„Er war zwar nicht geständig, hat es aber den Zeugen bei deren Vernehmungen nicht unnötig schwer gemacht“, so die Gerichtssprecherin. Er sei dabei nicht negativ aufgefallen. Gegen den Angeklagten hätte aber die Intensität der Taten gesprochen.
Revision zurückgewiesen
„Die Revision war nicht erfolgreich. Der Bundesgerichtshof hat am 22. November 2022 einen Beschluss gefasst. Das Urteil ist rechtskräftig“, sagte Henning Barton, Pressesprecher am Landgericht Münster, auf Anfrage dieser Redaktion.
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Zuständig für die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist die Staatsanwaltschaft in Münster. Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt bestätigte, dass der verurteilte Attendorner derzeit noch auf freiem Fuß ist. Anfang Februar sei aber eine Ladung zum Strafantritt an den Mann gesandt worden. „Nach der Zustellung hat er einen Monat Zeit zum Antritt der Haft“, erläuterte der Oberstaatsanwalt. Dann muss sich der 57-Jährige in der in der Ladung angegebenen Vollzugsanstalt einfinden. Damit kommt der Mann voraussichtlich im März hinter Gitter.