Lennestadt/Kirchhundem. Ein 37-Jähriger ist im Amtsgericht Lennestadt wegen exhibitionistischer Handlungen angeklagt. Er ist Wiederholungstäter.

Der Exhibitionist machte reinen Tisch. Im Gerichtssaal räumte der 37-Jährige alle Vorwürfe ein: „Ich gebe alles zu. Das war so. Entschuldigung, Entschuldigung, Herr Richter.“ Angeklagt war der arbeitslose Vater von mehreren Kindern im Amtsgericht Lennestadt wegen einer Tat am 22. Februar 2022 in einem Ortsteil in der Gemeinde Kirchhundem. Gegen 18.25 Uhr klingelte er bei einer Rentnerin an der Haustür und bat um eine Luftpumpe für sein plattes Fahrrad. Zudem wollte er zur Toilette. Die 75-Jährige lehnte dies ab und schloss die Tür. Kurz darauf klingelte der 37-Jährige erneut. Als die Frau öffnete, stand er da mit heruntergelassener Hose. „Der Angeklagte onanierte. Er nahm die Schamverletzung der Zeugin billigend in Kauf“, so Staatsanwalt Markus Bender.

„Ich hatte wirklich einen Platten am Fahrrad. Ich habe das Rad geschoben“, sagte der Angeklagte. Er habe reichlich Bier und Schnaps getrunken und zum ersten Mal Marihuana konsumiert: „Ich habe gemerkt, dass irgendetwas nicht stimmt. Ich kenne die Dame, sie kennt mich auch und meine Geschwister. Ich schäme mich, der Frau ins Gesicht zu sehen.“

Angeklagter zeigt Reue

Er bereue die Tat zutiefst, betonte der 37-Jährige: „Es tut mir wirklich sehr leid. Das kommt nie wieder vor. Ich gehe nie wieder zu der Frau hin. Ich will eine Therapie machen, mein Leben in den Griff kriegen. Ich will mich ändern.“ Ähnliches habe er doch schon bei der Verhandlung wegen exhibitionistischer Handlungen im September 2021 gesagt, meinte Richter Edgar Tiggemann zum Angeklagten. Dennoch sei es zur erneuten Tat am 22. Februar 2022 gekommen.

„Ich flehe Sie an, Herr Richter. Ich habe einmal gesehen, wie es im Gefängnis ist. Ich möchte nie wieder da hin“, meinte der 37-Jährige. Hintergrund: Da er die beim Prozess im September 2021 verhängte Geldstrafe von 900 Euro nicht zahlte, musste er ersatzweise in die JVA Attendorn. Die 75-Jährige bestätigte, dass sie den Angeklagten kennt: „Ich begegne ihm auch jetzt noch im Dorf. Er geht mir aus dem Weg.“

Ein Gutachter hatte beim Prozess im September 2021 die Schuldfähigkeit des 37-Jährigen bejaht. Er hatte beim Angeklagten eine durchschnittliche Intelligenz festgestellt. Es gebe keine Hinweise auf eine krankhafte seelische Störung.

„Ich nehme ihm ab, dass er sehr beeindruckt ist durch den Aufenthalt in der JVA Attendorn“, meinte Staatsanwalt Bender. Deshalb sei eine erneute Inhaftierung jetzt nicht notwendig. Eine Geldstrafe von 120 Tagesätzen zu 15 Euro reiche aus. Verteidiger Thomas Trapp plädierte für 90 Tagessätze. Bei zwei Besuchen in der JVA Attendorn habe er erlebt, dass dies einen deutlichen Eindruck beim Angeklagten hinterlassen habe.

Urteil ist rechtskräftig

Richter Tiggemann verurteilte den Angeklagten zu vier Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung. Als Auflage muss der 37-Jährige eine ambulante Behandlung absolvieren, die er nicht ohne Einwilligung des Bewährungshelfers abbrechen darf. „Eine Geldstrafe ist nicht mehr ausreichend. Es gibt drei einschlägige Voreintragungen. Es ist unbedingt erforderlich, dem Angeklagten vor Augen zu führen, dass eine Freiheitsstrafe die richtige Ahndung ist. Er hat es jetzt selbst in der Hand, diese abzuwenden“, sagte Richter Tiggemann.

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Nach dem Urteilsspruch war der Angeklagte rundum zufrieden: „Danke, Danke. Das können wir so stehen lassen. Es ist gut.“ Damit ist das Urteil rechtskräftig.