Olpe. 53-Jähriger ist im Olper Gericht wegen eines tätlichen Angriffs angeklagt. Er hatte 2,4 Promille Alkohol im Blut.

Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte kennt der Gesetzgeber kein Pardon. Tätern droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. „Es nimmt immer mehr zu, dass Polizeibeamte solchen randalierenden Personen ausgesetzt sind“, sagte Oberamtsanwalt Benjamin Schneider im Olper Amtsgericht.

Angeklagt war ein arbeitsloser Olper. Bei dem 53-Jährigen waren am 29. Dezember 2021 die Sicherungen durchgebrannt. Er leistete mehreren Polizisten erheblichen Widerstand, einen Beamten versuchte er zu treten, wobei es aber bei einem Touchieren des Schienbeins blieb. Bereits zum dritten Mal waren die Polizisten an jenem Abend zur Wohnung des Angeklagten und seiner Mutter in Olpe gefahren. Nachbarn hatten sich über mehrfache Ruhestörungen durch den 53-Jährigen beschwert. „Der Angeklagte brauste auf, war verbal aggressiv. Die Beamten forderten ihn auf, sich zu beruhigen, doch er regte sich immer weiter auf“, so Oberamtsanwalt Schneider. Die Beamten hätten ihm Handfesseln angelegt, ihn am Boden fixiert und in die Sitzposition gebracht: „Da trat er zielgerichtet nach einem Beamten.“ Zudem beleidigte er die Polizisten übelst.

2,4 Promille Alkohol im Blut

Der Olper, der bei den Taten 2,4 Promille Alkohol im Blut hatte, wies die Vorwürfe zurück: „Ich würde nie Beamte treten. Das ist nicht mein Charakter. Egal, wie besoffen ich bin.“ Auch hätten die Beleidigungen nicht den Polizisten, sondern seinem Untermieter gegolten. „Stand der denn da?“, fragte Richter Richard Sondermann. „Nein“, antwortete der Angeklagte. Der Richter schüttelte den Kopf: „Das macht doch keinen Sinn.“ Bei seinen unflätigen Äußerungen hatte der Olper die Mehrzahl benutzt, was eindeutig in Richtung der Beamten zielte.

„Ich fühlte mich zu Unrecht behandelt. Ich wollte nicht auf die Wache mitgenommen werden“, sagte der Angeklagte. Nach zwei Einsätzen zuvor sei die Nachtschicht mit zwei Wagen erneut zum Angeklagten gefahren, so ein Polizeibeamter: „Die Mutter machte die Tür auf. Ihr war das unangenehm. Dann kam er. Wir haben ihn das allerletzte Mal zur Ruhe ermahnt und gesagt, dass wir ihn sonst mitnehmen. In dem Sechs-Parteien-Haus war irgendwann der Punkt erreicht, dass er mal bei uns schläft.“

Der Olper habe keine Ruhe gegeben, so der Beamte: „Er platzte wie eine Bombe. Er schrie rum, gestikulierte wild. Die Nachbarn standen im Flur. Er war so aufbrausend und sträubte sich, dass wir ihn fixiert und ihm Handfesseln angelegt haben. Dann haben wir ihn in die Sitzposition gebracht. Er trat in meine Richtung, hat mich aber nur leicht berührt. Da habe ich ihm mit meinem nicht ganz so zarten Gewicht auf den Fuß getreten.“ Dann sei der Angeklagte völlig ausgerastet: „Er sagte, wir sollten zur Hölle fahren und Jesus würde uns bald den Tod bringen. Er war völlig wahnhaft.“

Der 53-Jährige sei alkoholisiert gewesen, so der Polizeibeamte: „Er war aber nicht so voll, dass er uns nicht als Einsatzkräfte wahrgenommen hat.“ Auch eine Kollegin beschrieb ihn als „sehr aggressiv und aufbrausend. Er war sehr beleidigend uns gegenüber. Er war stark alkoholisiert, aber nicht verwirrt.“

Der Angeklagte würde die Vorwürfe zwar bestreiten, sei aber überführt, meinte Oberamtsanwalt Schneider: „Es ist sein gutes Recht, als Angeklagter darf er hier lügen. Seine Einlassung ist aber nicht nachvollziehbar, nur eine Schutzbehauptung. Seine Beleidigungen betrafen eine Mehrheit von Personen. Er hat gezielt die Beamten beleidigt und nicht irgendeinen Anwohner. Die Aussagen der Beamten sind zutreffend.“ Schneider plädierte für fünf Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

150 Stunden gemeinnützige Arbeit

Bei der Freiheitsstrafe folgte Richard Sondermann dem Antrag, reduzierte die Sozialstunden aber auf 150. Dafür gebe es aber nur einen Grund, so der Richter: „Die Angebote zur gemeinnützigen Arbeit sind nicht mehr so üppig vorhanden.“ Der tätliche Angriff sei erwiesen: „Er hat gezielt getreten.“ Bei den Beleidigungen habe er die Beamten angeguckt.

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Für den Angeklagten spreche, dass er nicht vorbestraft und erheblich alkoholisiert gewesen sei, so Sondermann. Allerdings habe der Angeklagte gleich vier Straftaten begangen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff, versuchte Körperverletzung und Beleidigungen. „Es war der dritte Einsatz. Die Situation drohte zu eskalieren. Die Maßnahmen der Polizei waren mehr als gerechtfertigt. Der Angeklagte sieht das aber bis heute nicht ein“, meinte Richter Sondermann.