Finnentrop. Die Attacke in einer Firma hat schwerwiegende Folgen. 43-Jähriger ist am Amtsgericht Lennestadt angeklagt.
Eigentlich hatten die beiden Arbeitskollegen ein ganz normales Verhältnis. Die Pausen verbrachten die Produktionsmitarbeiter einer Firma in Finnentrop gemeinsam mit anderen Kollegen. Man trank Kaffee oder rauchte eine Zigarette. Stress oder Zoff gab es nicht. Dennoch kam es am 19. Mai dieses Jahres um 9.30 Uhr zu einem Vorfall mit schwerwiegenden Folgen. Der 43-Jährige, der mit einer Druckluftpistole an einer Maschine arbeitete, nahm plötzlich die Pistole und schoss dem Kollegen (40) ins rechte Ohr. Dieser erlitt ein Knalltrauma und eine noch bis heute andauernde Hörminderung.
Am Dienstag war der 43-Jährige am Amtsgericht Lennestadt angeklagt. „Ich arbeitete an einer Fräsmaschine. Mit der Druckluftpistole werden von den Teilen die Späne herausgeblasen“, sagte der Olper. Er habe dann gesehen, wie der 40-Jährige sich mit einem anderen Kollegen (45) unterhielt: „Ich wollte einen Scherz machen. Das sollte nur ein Spaß sein, ich wollte ihn nicht verletzten. Ich wollte, dass er kurz aufschreckt und dann einen Lacher ernten“, betonte der Angeklagte vor Gericht. Und: „Ich wurde nicht darauf hingewiesen, wie gefährlich die Pistole ist.“
Nach dem Schuss habe er sich bei dem 40-Jährigen entschuldigt: „Dann war die Sache für mich erledigt.“ Nach ein paar Tagen sei er zur Arbeit in die Finnentroper Firma zurückgekehrt: „Da kam der Abteilungsleiter und sagte: Dein Dienst ist hier beendet. So etwas möchte er nicht haben unter Mitarbeitern. Ich solle die Firma nicht wieder betreten.“
50 Prozent Hörverlust
„Es war ein ganz normaler Arbeitstag. Ich arbeitete in der Zerspanung. Ich bin zu einem Kollegen an die Maschine gegangen. Wir haben uns unterhalten. Dann kam er von hinten und hat mir ins Ohr geschossen. Es hat sehr weh getan. Das war, als ob man einen Schraubenzieher ins Ohr gerammt kriegt“, sagte der 40-Jährige aus Attendorn. Er habe dem Abteilungsleiter über den Vorfall berichtet.
Noch heute leide er unter dem Schuss ins Ohr: „Ich war beim Arzt und im Krankenhaus. Es hat sich nichts verbessert. Ich habe 50 Prozent Hörverlust bei hohen Tönen und ein durchgängiges Pfeifen.“ Als der Angeklagte fragte, ob er ihm verzeihen könne, meinte der 40-Jährige: „Ich habe dieses Pfeifen. Das stört.“
„Er nahm die Luftpistole zum Kopf und hat einfach gedrückt. Er hat seitlich geschossen“, schilderte ein 45-jähriger Schweißer, der sich mit dem Geschädigten unterhalten hatte. Der Knall sei ziemlich laut gewesen. Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt. „Aus meiner Sicht ist das Problem, dass Sie in den letzten Jahren vermehrt wegen Drohungen und Gewalt aufgefallen sind“, sagte Richter Edgar Tiggemann.
2000 Euro Geldstrafe
„Der Sachverhalt steht fest“, so der Staatsanwalt: „Dem Angeklagten war klar, dass es durch die Druckluft zu Verletzungen kommen kann.“ Es sei eine gefährliche Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werde. Für den Angeklagten spreche, dass er sich einsichtig gezeigt und entschuldigt habe. Zudem sei es eine Spontantat gewesen. Allerdings habe der Angeklagte fünf Vorstrafen, die teilweise einschlägig sind. Der Staatsanwalt plädierte für sechs Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
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Richter Edgar Tiggemann verurteilte den Angeklagten aber zu 2000 Euro Geldstrafe. Im Gegensatz zum Staatsanwalt ging er von einer fahrlässigen Körperverletzung aus: „Ich kann nicht nachweisen, dass er ihn verletzen wollte. Aber dass da ein unheimlicher Druck rauskommt und das Ohr ein sensibler Bereich ist, da hätte man draufkommen können. Es handelt sich zwar um keine Schwerstverletzung, aber das ist schon nervend und eine Beeinträchtigung.“