Kreis Olpe. Die Grundsteuererklärung – auch im Kreis Olpe – wird bald fällig. Alle Informationen zu den Grundsteuern finden Sie hier.

Auf Anfrage unserer Redaktion teilt Gianluca Fischer, stellv. Pressesprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD) mit, dass beim Finanzamt in Olpe für rund 57.900 wirtschaftliche Einheiten Grundsteuererklärungen abzugeben sind.

+++ Lesen Sie hier: Neue Grundsteuer im Kreis Olpe - Wer muss wie viel bezahlen? +++

Bisher sind ca. 23.800 Grundsteuererklärungen (Stand 30. November 2022) eingegangen, das sind rund 41 Prozent. Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung für die Grundsteuer ende (Stand jetzt) am 31. Januar 2023.

In ganz NRW werden über 6,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten (Immobilien, Grundstücke etc.) neu bewertet. Bisher sind rund 2,8 Millionen Erklärungen (rund 42 Prozent) bei den NRW-Finanzämtern eingegangen.

Die am häufigsten gestellten Fragen der Bürger werden auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de veröffentlicht und fortlaufend aktualisiert. Dort gibt es auch Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, Klick-für-Klick-Anleitungen zu ELSTER und Check-Listen für die Zusammenstellung der Daten für die Feststellungserklärung.

Die Grundsteuer-Hotline

Für individuelle Rückfragen haben die 104 Finanzämter in NRW eine lokale Grundsteuer-Hotline eingerichtet. Die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts Olpe ist unter der Rufnummer 02761/963-1959 zu erreichen - montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.

+++ Lesen Sie hier: Kreis Olpe - Die Grundsteuer-Hebesätze der Städte und Gemeinden +++

Ziel des Landes ist, die Grundsteuer so zu reformieren, dass den Kommunen kein finanzieller Verlust entsteht. Das Ministerium der Finanzen wird daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der zur Aufkommens-Neutralität in der jeweiligen Kommune führt.

Zur Frage, was passiert, wenn die Grundsteuererklärung unkorrekt ausgefüllt ist, sagt die OFD-Pressestelle: „Die in den Erklärungen gemachten Angaben werden durch das jeweils zuständige Finanzamt auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Ergeben sich Rückfragen, werden die Eigentümer von ihrem Finanzamt kontaktiert. Eigentümer erhalten von ihrem Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid.
Sie haben die Möglichkeit, gegen diese Bescheide Einspruch einzulegen.