Drolshagen. Ein 38-Jähriger ist vor dem Olper Schöffengericht angeklagt. Es geht um 123 Pflanzen in einem Wohnhaus in Drolshagen.

Niemand ahnte etwas in der Rosestadt. In einem Wohnhaus wuchsen und gediehen insgesamt 123 Cannabis-Pflanzen. Zwei Männer betrieben hier eine stattliche Indoor-Plantage. Es war reiner Zufall, dass die ganze Sache am 12. Februar 2020 aufflog. Die Polizei fahndete wegen einer anderen Straftat nach einem 38-Jährigen und hatte Hinweise, dass er sich in dem Haus in Drolshagen aufhielt. Dabei entdeckten die Ermittler die Plantage. Während der Hausbesitzer bereits verurteilt worden ist, gab es jetzt vor dem Olper Schöffengericht den Prozess gegen den 38-Jährigen.

Angeklagt war er wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die 123 Cannabis-Pflanzen waren bei der Sicherstellung durch die Polizei noch nicht abgeerntet. Sie hätten 1,6 Kilo Marihuana ergeben, so Staatsanwalt Moritz Faßbender in der Anklage.

Vorwürfe eingeräumt

Über seine Verteidigerin räumte der in Olpe lebende 38-Jährige die Vorwürfe ein. „Mein Mandant war zur Tatzeit obdachlos. Der andere Mann hatte ihn in seinem Haus aufgenommen. Er hatte schon eine kleine Plantage, die dann ausgebaut wurde. Es war zum Eigenkonsum“, sagte Madeleine Biberger.

Die Anwältin aus Köln verlas im Gerichtssaal ein Schreiben des Arbeitgebers des Angeklagten. Seit Mitte Februar dieses Jahres sei er in seinem Unternehmen tätig. „Er ist ein absolut zuverlässiger und überaus geschätzter Mitarbeiter. Er hat eine gewissenhafte Arbeitsweise“, lobte der Firmeninhaber in dem Schreiben den Angeklagten, den er mittlerweile fest eingestellt hat.

Das Vorstrafenregister des 38-Jährigen ist mit bereits neun Eintragungen recht lang. Wegen Diebstahls gab es 1999 die erste Verurteilung vor dem Jugendrichter. Es folgten eine gemeinschaftliche versuchte räuberische Erpressung, weitere Diebstähle und unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln. Am 13. März 2019 erhielt er am Amtsgericht Olpe wegen Diebstahls eine Verurteilung zu fünf Monaten zur Bewährung, die aber widerrufen wurde, so dass er die Strafe absitzen musste.

Aktuell steht der Angeklagte noch wegen zweier Verurteilungen unter Bewährung. Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit Besitzes und Erwerbs von Betäubungsmitteln verurteilte ihn das Amtsgericht Lüdenscheid am 16. März 2021 zu zehn Monaten, wobei die Bewährungszeit noch bis 15. März 2024 läuft. Zudem hatte ihn das Amtsgericht Olpe am 23. August 2021 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Bewährungszeit dauert hier noch bis 22. August 2024.

Fünf Monate verbüßt

Ein gutes Zeugnis stellte die Bewährungshelferin dem Angeklagten aus. Sein Verhalten sei nicht zu beanstanden. Die Geldbußen habe er alle bezahlt. Nach der Trennung von seiner damaligen Frau sei er zunächst obdachlos gewesen. Er habe es aber geschafft, von Arbeit zu Arbeit zu einem festen Job zu kommen. Jetzt habe er auch eine neue Lebenspartnerin. „Gerade läuft es gut und er ist stabil“, so die Bewährungshelferin.

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Nach einem Antrag des Staatsanwaltes stellte das Gericht das Verfahren wegen der Cannabis-Plantage in Drolshagen ein. Die beiden Verurteilungen zu den Bewährungsstrafen seien nach der Tat, um die es jetzt gehe, erfolgt, so Richter Richard Sondermann. Die Bewährung laufe einigermaßen gut. „Eine Bewährung ist widerrufen worden. Sie haben fünf Monate verbüßt. Insbesondere dadurch haben Sie den Eindruck einer Freiheitsentziehung erfahren. Das ist der Grund der Einstellung. Hier soll nichts honoriert werden. Verstehen Sie das nicht falsch“, sagte der Richter mahnend zum Angeklagten.