Olpe/Attendorn. Ein 32-Jähriger verkauft die gestohlenen Waren im Gesamtwert von 119.500 Euro bei Ebay. Er ist am Olper Amtsgericht angeklagt.

Viele Jahre war ein 32-Jähriger bei einer Attendorner Firma beschäftigt. Doch 2020 fasste der Familienvater einen fatalen Entschluss. In sieben Fällen stahl er zwischen 4. September 2020 und 4. Mai 2021 bei seinem Arbeitgeber Elektronikartikel, wie Lichtschranken und Teachboxen, im Gesamtwert von 119.500 Euro. Über Ebay verkaufte er die Sachen dann an eine andere Firma. Als die Taten aufflogen, wurde dem Mann fristlos gekündigt. Am Dienstag war er Im Olper Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen besonders schweren Diebstahls angeklagt.

„Ja, es ist leider Gottes so gewesen“, räumte der 32-Jährige die Taten von Beginn an ein. Es seien Ersatzteile für Maschinen gewesen. „Erst habe ich Sachen in einer Tonne gefunden. Die waren noch original verpackt. Dann hat das seinen Lauf genommen“, sagte der Angeklagte, der in der Firma als langjähriger Mitarbeiter unkontrollierten Zugang zu den elektronischen Artikeln hatte. Im Internet habe er eine Firma gesucht, die solche Sachen anbietet und sei dabei auf einen Ersatzteilhandel gestoßen: „Die habe ich angeschrieben. Insgesamt habe ich 22.000 bis 23.000 Euro gekriegt.“

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Die Preise für die elektronischen Artikel habe er nicht ermittelt, so der 32-Jährige: „Ich habe nicht im Internet danach geguckt. Ich habe der Firma Bilder geschickt und ein Angebot bekommen.“ Als Motiv für die Diebstähle nannte er eine finanzielle Notlage: „Ich habe privat über die Strenge geschlagen, habe mich verschuldet. Das wollte ich irgendwie vor meiner Frau verbergen. PC, Auto, Handy - ich wollte immer etwas Besseres haben. Ich habe eine Kaufsucht. Es ist mir alles über den Kopf gewachsen.“

Fristlose Kündigung

Nach den Diebstählen habe er im Juni 2021 bei der Firma in Attendorn die außerordentliche Kündigung bekommen, berichtete der Angeklagte: „Jetzt bin ich bei einer anderen Firma tätig, habe dort einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Bevor ich da angefangen habe, habe ich den Personalchef angerufen und gesagt, was Sache ist.“ Er habe begonnen, den Schaden wieder gut zu machen: „Ich habe zweimal 50 Euro gezahlt. Mehr kann ich momentan nicht.“

Zwar handele es sich um einen hohen Schaden, doch Geständnis und bislang keine Vorstrafen sprächen für den 32-Jährigen, meinte die Staatsanwältin, die für 14 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung plädierte: „Der Angeklagte hat einen festen Job, ist verheiratet, hat minderjährige Kinder und einen festen Wohnsitz. Die Sozialprognose ist positiv.“

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Eine Bewährungsstrafe forderte auch Verteidiger Klaus Söbke. Bei der Durchsuchung beim Hauptabnehmer des Angeklagten seien Gegenstände im Wert von 82.000 Euro sichergestellt und an die Attendorner Firma zurückgegeben worden. Der Angeklagte habe sich in einer finanziellen Zwangslage befunden: „Ich glaube nicht, dass er noch mal hier landen wird. Er sieht das ein.“

80 Sozialstunden

Im Urteil folgte Richter Richard Sondermann dem Antrag der Staatsanwältin. Als Bewährungsauflage muss der Finnentroper 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Es seien doch sehr wertvolle Gegenstände gewesen, so der Richter: „Er hat das Arbeitsverhältnis zum Begehen der Diebstähle ausgenutzt.“ Die positiven Dinge würden aber überwiegen, betonte Sondermann. Der Angeklagte habe sich in 32 Jahren nichts zu Schulden kommen lassen: „Er befand sich in einer finanziell angespannten Situation. Er hat die Karten auf den Tisch gelegt. Sein Geständnis ist von Reue geprägt.“ Und: „Er ist durch dieses Verfahren beeindruckt. Er steht erstmals vor Gericht. Er hat durch die Taten zurecht seinen Arbeitsplatz verloren.“