Olpe/Ennest. 40-Jähriger ist wegen Diebstahls im Amtsgericht Olpe angeklagt. Er wird zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.
Jede Menge auf dem Kerbholz hatte der 40-Jährige, der am Montag im Olper Amtsgericht angeklagt war. 13 Verurteilungen stehen in seiner Vorstrafenakte. Es waren Körperverletzungen, Hausfriedensbruch, Beleidigungen, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrere Diebstähle. Jetzt ging es erneut um einen Diebstahl: Am 15. Dezember vergangenen Jahres sollte der Mann nachts gegen 3 Uhr Holz in einem Waldstück am Holzweg in Ennest geklaut haben. „Er hat das Brennholz, das dort gelagert war, in den Kofferraum gepackt“, so die Staatsanwältin in der Anklage.
„Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass ich Holz entwendet habe“, wies der 40-Jährige die Vorwürfe zurück. Er sei damals nachmittags mit seinen Kindern im Wald spazieren gegangen. Dann habe sich das Auto festgefahren. „Am anderen Tag hat dann ein Unimog das Auto herausgezogen. Ich hatte einen großen Baumstamm in den Kofferraum gelegt, um das Auto zu beschweren“, sagte der Angeklagte. Von dem dort gelagerten und gespaltenen Holz habe er aber nichts eingepackt.
Kofferraum aufgemacht
Das schilderte der 17-Jährige, der das festgefahrene Auto am anderen Morgen mit seinem Unimog herauszogen hatte, aber anders: „Ich habe den Kofferraum aufgemacht, um an die Abschleppösen zu kommen. Der Kofferraum war voll mit Holz. Das war fertig gespaltenes Holz.“
Eine Anliegerin hatte sich in der Nacht über Motorgeräusche gewundert: „Als bei uns das Licht anging, ging der Motor jeweils aus. Ich hörte zwei Stimmen und durchdrehende Räder.“
Immer wieder habe in den Wochen zuvor etwas von dem Holz gefehlt, berichtete der Besitzer. Der Angeklagte habe ihm gesagt, dass er kein Holz geklaut hätte, sondern nur Holz zum Beschweren des Autos gebraucht hätte: „Ich frage mich aber, was man da zu suchen hat. Der Weg führt nirgendwo hin, und da fährt sich dann ein Auto fest.“
13 Vorstrafen
Für die Staatsanwältin war der Angeklagte des versuchten Diebstahls von Brennholz überführt. Die Geschichte, dass er mit seinen Kindern im Wald war, sei nicht glaubhaft. „Es steht fest, dass er das Holz in der Nacht in den Kofferraum geladen hat. Es war ein halber Raummeter im Wert von 40 bis 50 Euro.“ Nur durch das Festfahren des Autos habe er das Holz nicht mitgenommen. Es handele sich zwar um einen relativ geringen Wert, doch gegen den Angeklagten sprächen seine 13 Vorstrafen. Die Staatsanwältin plädierte für 4800 Euro Geldstrafe.
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„Ich habe niemals den Gedanken gehabt, Holz zu stehlen. Wofür? Das Einzige, was ich mir vorwerfen kann, ist, dass ich den Privatweg im Wald befahren habe“, betonte der 40-Jährige. Richter Richard Sondermann folgte im Urteil dem Antrag der Staatsanwältin. Durch das Festfahren des Autos sei das Holz im Kofferraum entdeckt und herausgenommen worden. „Das hatte nur den Sinn, das Holz zu entwenden“, sagte Richter Sondermann.