Olpe. Ein 63-Jähriger ist im Olper Schöffengericht angeklagt. Das 16-jährige Opfer sagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.
Es geschah am 12. August vergangenen Jahres im Olper St. Martinus-Hospital. Ein dort schon lange Beschäftigter lockte gegen 10 Uhr einen Praktikanten in die 6. Etage unter dem Vorwand, dass er ihm etwas helfen solle. Doch die „Hilfe“, die er dann leisten sollte, schockierte den Jungen. Der 63-Jährige ließ plötzlich die Hose herunter. „Mach‘ mal. Alleine macht das keinen Spaß“, forderte er den 16-Jährigen auf, ihm ans Geschlechtsteil zu fassen. Der Junge bat, dass er damit aufhören solle. Dennoch griff der 63-Jährige zweimal nach der Hand des Jungen und wollte diese zwischen seine Beine führen. Der Praktikant konnte seine Hand aber noch schnell wegziehen. Schließlich meinte der Mann zu ihm: „Ach Mist, jetzt habe ich dir den gezeigt und du wolltest nicht.“
Ausschluss der Öffentlichkeit
Wegen sexuellen Übergriffs war der 63-Jährige am Freitag im Olper Schöffengericht angeklagt. Zu den Vorwürfen schwieg er zunächst. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde dann der 16-Jährige, der damals ein Schulpraktikum im Olper Krankenhaus machte, als Zeuge gehört. Nach Informationen dieser Redaktion wiederholte er die Vorwürfe aus der Anklage. Nach einer Pause teilte Verteidiger Harald Kröning dann mit: „Mein Mandant gesteht die Taten. Er entschuldigt sich in aller Form. Er weist aber zurück, dass er Gewalt angewendet hat. Als er einen Gegendruck spürte, hat er die Hand losgelassen.“
Staatsanwalt Fabian Glöckner räumte ein, dass die angeklagte Gewaltanwendung nicht nachzuweisen sei: „Er hat die Hand mittelkräftig gepackt.“ Der sexuelle Übergriff habe aber erhebliche Auswirkungen auf den 16-Jährigen. Der damalige Krankenhaus-Beschäftigte habe seine berufliche Situation ausgenutzt und den Praktikanten ins Treppenhaus gelockt. Der Staatsanwalt plädierte für 3600 Euro Geldstrafe.
2000 Euro Schmerzensgeld
Der Angeklagte habe dem 16-Jährigen die Aussage nicht erspart, meinte Marcel Tomczak als Vertreter der Nebenklage. Er forderte eine Bewährungsstrafe und als Auflage die Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld. Eine Summe, die Verteidiger Harald Kröning eindeutig zu hoch war: „Das ist völlig überzogen. 5000 Euro gibt es bei schwersten Vergewaltigungen, aber nicht bei so einem Fall.“ Der nicht vorbestrafte Familienvater habe im vergangenen Jahr nach vielen Jahren seinen Arbeitsplatz verloren und sei heute noch arbeitslos. Nach Bekanntwerden des sexuellen Übergriffs schickte ihn die Klinik noch am gleichen Tag nach Hause, sechs Wochen später gab es einen Aufhebungsvertrag.
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Das Gericht verhängte drei Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und die Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld. Der Angeklagte habe dem Geschädigten die Aussage nicht erspart, so Richter Richard Sondermann. Das Geschehen sei nicht spurlos an dem 16-Jährigen vorbeigegangen. „Der Angeklagte hat seine Position als Mitarbeiter gegenüber einem Praktikanten ausgenutzt und ihn in eine Falle gelockt“, sagte der Richter.