Finnentrop. Zwei Männer sind am Amtsgericht Lennestadt wegen Körperverletzung angeklagt. Einem gehörte der Hund.
Am Kreisel auf der Bamenohler Straße ging es am 15. Dezember vergangenen Jahres rund. Die Emotionen kochten hoch. Es wurde geschrien, bedroht und beleidigt. Auch körperliche Attacken gab es. Aus allen Richtungen kam die Polizei mit mehreren Fahrzeugen angebraust. Anlass für diese Eskalation war ein Hund, der von einem Lkw überfahren worden war und tot auf dem Zebrastreifen lag. Der Vierbeiner gehörte einem 49-Jährigen, der zusammen mit einem 51-Jährigen wegen Körperverletzung am Amtsgericht Lennestadt angeklagt war.
Nach dem Unfall soll der Hundebesitzer völlig ausgerastet sein. Er soll den Lkw-Fahrer (25) gepackt und geschlagen haben, so die Anklage. Auch mit einer Hundeleine soll der 49-Jährige zugeschlagen haben. Der geschockte Lkw-Fahrer erlitt unter anderem eine Jochbein- und eine Schädelprellung. Zudem soll der Angeklagte den jungen Mann übelst beleidigt und bedroht haben. Auch der mitangeklagte 51-Jährige soll zugeschlagen haben.
Drohungen gegen Lkw-Fahrer
„Ich war zwei Tage unter Schock. Ich wollte keinen sehen. Das war mein Lieblingshund“, sagte der 49-Jährige. Der Lkw-Fahrer habe abhauen wollen: „Da habe ich ihn auf die Schulter geschlagen.“ Zur Frage von Richter Edgar Tiggemann, ob er gedroht habe, den Lkw-Fahrer umzubringen, meinte der mitangeklagte 51-Jährige: „Keine Ahnung, kann sein. Ich war emotional hoch.“ Er sei früher häufig mit dem Hund spazieren gegangen: „Ich habe zur Polizei gesagt: Für euch ist das eine Sache, aber für mich ist das wie ein gestorbenes Kind.“
Er habe Tränen in den Augen gehabt, berichtete der Hundebesitzer: „Wir sind Südländer, aber keine Terroristen. Der Hund war wie ein Familienangehöriger. Mit der Hundeleine habe ich nicht zugeschlagen.“
Er habe erst gar nichts bemerkt, so der Lkw-Fahrer: „Dann hat es zweimal geruckelt. Ich habe erst gedacht, ich sei über den Bürgersteig gefahren. Dann sah ich im Rückspiegel, dass da was lag.“ Der 51-Jährige habe dann die Fahrertür aufgerissen und ihm einen Schlag mit der Faust ins Gesicht verpasst: „Die ganze Zeit gab es Beleidigungen und Bedrohungen.“
Prellungen am ganze Körper
Der Hundebesitzer habe ihn dann fest gepackt und seinen Kopf in Richtung des toten Hundes gedreht, so der Lkw-Fahrer weiter: „Ich bekam Schläge mit der Hundeleine und auch andere Schläge. Ich habe versucht, mich bei ihm zu entschuldigen, aber das hat ihn nicht interessiert. Dann hat er zu mir gesagt: Ich mache das gleiche mit dir wie du mit meinem Hund.“ Er habe Prellungen am ganzen Körper gehabt und sei 14 Tage krankgeschrieben gewesen.
Es sei keine Absicht gewesen, den Hund zu überfahren, sagte Amtsanwältin Müller-Lück. Zunächst habe der 51-Jährige den Fahrer aus dem Lkw gezogen und ihn geschlagen. Dann sei er vom angeklagten Hundebesitzer körperlich angegangen worden: „Er hat ihn an den Haaren gezogen und am ganzen Körper geschlagen. Es waren nicht unerhebliche Verletzungen. Auch die Bedrohungen haben sich bestätigt.“
Der Lkw-Fahrer habe total unter Schock gestanden, so die Amtsanwältin: „Er wusste nicht, was ihm geschah.“ Und: „Ohne Grund wurde auf den Zeugen eingeschlagen. Er hat sich entschuldigt. Selbst, wenn ein Hund wie ein Familienmitglied ist, ist das kein Rechtfertigungsgrund. Sie haben Selbstjustiz geübt und auf den Zeugen eingedroschen.“ Für die beiden bislang nicht vorbestraften Familienväter würden aber noch Geldstrafen als Ahndung ausreichen. Müller Lück forderte 5500 Euro für den Hundebesitzer und 2500 Euro für den 51-Jährigen. Verteidiger Brüggemann plädierte für eine geringere Geldstrafe für den Hundebesitzer.
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Für die Taten gebe es keinen Rechtfertigungsgrund, betonte Edgar Tiggemann, der den Hundebesitzer zu 1500 Euro und den Mitangeklagten zu 2000 Euro Geldstrafe verurteilte. Alle Parteien seien sich nach den Vorfällen am 15. Dezember 2021 nicht mehr begegnet. Und dann sagte der Richter noch: „Hier ist der Hund überfahren worden. Wir reden Gottseidank nicht darüber, wie vor ein paar Wochen, als viel Schlimmeres passiert ist.“ Tiggemann meinte den Prozess wegen zweifacher fahrlässiger Tötung am 9. September im Amtsgericht Lennestadt. Damals ging es um den schrecklichen Unfall in Rönkhausen, bei dem ein Pick-Up-Fahrer frontal in ein Krad gefahren war und zwei 17-Jährige starben.