Rehringhausen/Altenkleusheim. Die Stadt hat doppelte Niederlage vor Gericht kassiert - mit heftigen Folgen für den Windkraftausbau. Kreisweit liegen 28 Anträge in der Pipeline.

Gleich zweifach hat die Stadt Olpe vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eine Niederlage eingesteckt. Am 4. und am 11. August fielen dort zwei Entscheidungen, die nachhaltige Wirkung auf den Windkraftausbau im Stadtgebiet haben werden.

Das juristische Prozedere ist nicht leicht zu durchschauen. Das Ganze geht zurück auf Vorgänge aus dem Jahr 2017. Damals hatten die Firmen Abo-Wind und EnBW Bauanträge für insgesamt vier neue Windräder gestellt, die in der Nähe von Rehringhausen (Abo-Wind) bzw. Altenkleusheim (EnBW) aufgestellt werden sollten. Der Kreis Olpe als zuständige Baugenehmigungsbehörde hatte diese Genehmigungen verweigert, weil die Stadt Olpe ihr Einvernehmen versagt hatte. Dieses wäre aber für eine solche Genehmigung die Voraussetzung. Die Stadt berief sich dabei auf die Tatsache, dass sie in ihrem Flächennutzungsplan Windkraft-Vorrangzonen eingerichtet hat und damit alle Anlagen außerhalb dieser Zonen abzulehnen seien. Beide Firmen hatten 2020 dagegen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gewonnen. Eine Berufung war ausdrücklich nicht vorgesehen, wogegen die Stadt Olpe aber Widerspruch eingelegt hatte. Und genau diesen Widerspruch hat nun das Oberverwaltungsgericht verworfen.

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Die Folge: Das Urteil aus Arnsberg ist rechtens, ab sofort kann die Stadt sich bei jedem neuen Bauantrag nicht länger auf besagte Vorrangzonen zurückziehen. Der Kreis als zuständige Baugenehmigungsbehörde kommentiert dies so: „Die im Flächennutzungsplan der Stadt Olpe ausgewiesenen, sogenannten Konzentrationszonen für Windenergieanlagen sind danach nicht rechtswirksam zustande gekommen und entfalten demnach die von der Stadt für Windenergieanlagen (WEA) gewünschte Ausschlusswirkung für das übrige Stadtgebiet nicht. WEA sind demnach im übrigen gesamten Außenbereich der Stadt nicht von vornherein bauplanungsrechtlich ausgeschlossen.“

Die Beschlüsse des OVG entfalten laut Kreis „insoweit Wirkung über die beiden Verfahren hinaus, als die Voraussetzungen für eine wirksame Konzentrationszonen-Planung nun klargestellt sind und auch die übrigen Flächennutzungspläne der Kommunen nach diesen Kriterien beurteilt werden müssen“. Derzeit lägen Anträge auf Genehmigung von 28 Windenergieanlagen im Kreis Olpe vor, weitere seien angekündigt.

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Für Abo-Wind erklärte Pressesprecher Dr. Daniel Duben, das Unternehmen prüfe derzeit, wie mit dem alten Bauantrag umgegangen werde. In den fünf Jahren seit Antragstellung habe sich technisch viel getan, vor allem aber sei nun die Notwendigkeit einer Energiewende auf breiter Basis anerkannt. „Wir prüfen nun, inwieweit wir die alten Planungen optimieren können.“ Möglicherweise werde der Antrag neu gestellt, es sei aber auch möglich, dass Abo-Wind nun mehr Anlagen plane oder eine leistungsstärkere. Von EnBW war nur zu erfahren: „Über das weitere Vorgehen entscheiden wir nach weiteren Gesprächen mit der Genehmigungsbehörde. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir aktuell dazu keine näheren Angaben machen können.“

Der zentrale Satz der Urteile besagt: „Sowohl die im Jahr 2002 erfolgte Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Beigeladenen (die Stadt Olpe, die Red.) als auch die im Jahr 1998 erfolgte 28. Änderung ihres früheren Flächennutzungsplans litten jeweils an einem durchgreifenden Bekanntmachungsfehler, weil sie nicht den an die Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans zu stellenden rechtsstaatlichen Anforderungen genügten.“