Attendorn. Wenn Fußgänger den Biggedamm queren, Gastronomie-Mitarbeiter umherlaufen, der Biggolino fährt und dann Radfahrer kommen, ist Gefahr im Verzug.
Das Problem ist seit Jahren bekannt, die erfolgsbringende Lösung jedoch weit entfernt. Die Rede ist vom Radfahrverbot direkt vor dem Leuchtturm auf dem Biggedamm in Attendorn, gegen das Unwissende, aber auch Unverbesserliche jedes Jahr aufs Neue verstoßen. „Wir erlauben das Radfahren an der Biggetalsperre ja schon überall dort, wo es einigermaßen gefahrlos möglich ist. Aber dafür braucht es einfach gegenseitige Rücksichtnahme, die leider nicht immer vorhanden ist“, sagt Ralf Stötzel, Talsperrenbetriebsleiter des Ruhrverbandes. Der Frust ist den Verantwortlichen der Stadt Attendorn, des Ruhrverbands, der örtlichen Polizeiwache und der Biggetal Gastronomie und Touristik GmbH anzumerken.
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Denn wie schon im Vorjahr komme es vor dem Leuchtturm immer wieder zu gefährlichen Situationen, weil das ausdrückliche Radfahrverbot vor dieser stark frequentierten Außengastronomie mit dem markanten Dach missachtet werde. Obwohl Schilder und Markierungen auf dem Asphalt ausdrücklich darauf hinweisen, dass Fahrräder auf einem rund 100 Meter langen Stück geschoben werden müssen, seien überhöhte Geschwindigkeiten, riskante Bremsmanöver und Beinahezusammenstöße an der Tagesordnung.
Kinder laufen hin und her
„Die Servicekräfte der Außengastronomie müssen den Weg queren, um an den Tischen zu bedienen. Spielende Kinder laufen hin und her, der Biggolino hat hier eine Haltestelle und lässt Fahrgäste ein- und aussteigen. Dieser Bereich ist viel stärker frequentiert als der Rest der Dammkrone“, erklärt Talsperrenbetriebsleiter Ralf Stötzel die Situation vor Ort. „Wir haben das generelle Radfahrverbot auf dem Biggedamm vor einigen Jahren aufgehoben, weil es nicht mehr zeitgemäß war. Aber hier direkt vor dem Leuchtturm ist das Radfahren einfach zu gefährlich, das sehen wir bei schönem Wetter fast jeden Tag.“
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Das sieht auch Danica Struck so, Leiterin des Attendorner Ordnungsamtes, die Stötzels Worte bekräftigt: „Mit der Beschilderung versuchen wir Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern zu lösen. Nur leider hält sich nicht jeder Radfahrer daran.“ Michael Klein, Leiter der Direktionsstelle Verkehr bei der Kreispolizeibehörde, legt jedoch großen Wert auf die Betonung, dass sich die überwiegende Mehrheit der Radfahrer an die Regeln halte. Unregelmäßig seien seine Kollegen auch vor Ort, um zu kontrollieren. Immerhin: Einen schweren Unfall zwischen Radfahrer und Fußgänger habe es laut Klein seit Jahren vor dem Leuchtturm nicht mehr gegeben.
Polizei, Ordnungsamt und Ruhrverband weisen trotzdem darauf hin, dass Fahrräder in diesem Bereich geschoben werden müssen, um gefährlichen Situationen aus dem Weg zu gehen. Wer trotzdem fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld geahndet werden kann.