Olpe/Sondern. Das Amtsgericht Olpe verhandelte gegen einen 57-Jährigen. Es ging um sexuelle Belästigung auf dem Biggesee.
Um eine sexuelle Belästigung auf dem Biggesee ging es am Montag im Olper Amtsgericht. Abgespielt haben sollte sich der Vorfall am 18. Juni vergangenen Jahres bei Sondern. Laut Anklage sollte ein bäuchlings auf einer Luftmatratze liegender 57-Jähriger einem jungen Mädchen per Handzeichen signalisiert haben, ihn weiter in die Mitte des Sees zu schieben. Die 16-Jährige soll der Bitte gefolgt sein. „Er nutzte bewusst diesen Moment, hielt sie an der Taille fest und drückte ihre Brust“, so Amtsanwältin Müller-Lück in der Anklage.
Er sei an jenem Tag das erste Mal auf dem See gewesen, sagte der 57-Jährige. Da er nicht schwimmen könne, habe er auf der Luftmatratze gelegen. Auch sein Sohn, der ebenfalls nicht schwimmen könne, sei mit einer kleinen Luftmatratze auf dem See gewesen. Er habe sich aber etwas von ihm entfernt. „Das Mädchen hat mich auf die Mitte des Sees geschoben. Das habe ich ihr nicht gesagt, sie hat das einfach gemacht“, meinte der Angeklagte. Da habe er Angst bekommen: „Ich bin nicht unter ihr T-Shirt, höchstens darüber. Ich wollte sie wegschieben.“
57-Jähriger bestreitet Vorwürfe
Er habe zu seinem Sohn gewollt: „Er rief Papa, Papa. Ich wollte zurück zum Strand.“ Eine sexuelle Belästigung stritt der arbeitslose Familienvater ab: „Ich habe sie nicht angefasst. Ich fasse keine Mädchen an. Die ist ja noch jünger als meine Tochter.“
Die 16-Jährige bestätigte indes die Vorwürfe aus der Anklage. Als sie zum Wasser gekommen sei, habe sie der Mann gefragt, ob sie ihm helfen könne, weiter raus zu schwimmen: „Ich habe ihn dann ein paar Meter aufs Wasser gezogen. Als sein Sohn weg war und ich auch wegschwimmen wollte, hat er mich an der Taille festgehalten und meine Brust berührt.“ Sie habe sich schließlich losreißen können und sei zum Ufer gelaufen, wo einige Leute Ball gespielt hätten: „Er ist mir noch hinterher gepaddelt. Die haben ihn verscheucht.“
Für Amtsanwältin Müller-Lück war der Fall klar. In der Aussage des Angeklagten gebe es Widersprüche, auf der anderen Seite seien die Angaben der Geschädigten eindeutig: „Sie hat den Vorfall so geschildert wie in der Anklage. Der Angeklagte hat sie an der Taille festgehalten und unter das T-Shirt gefasst. Es gibt keinen Widerspruch und keine lebensfremde Darstellung der Zeugin. Sie ist glaubhaft, es war ihr teilweise unangenehm. Es besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte sie sexuell belästigt hat.“ Die Amtsanwältin forderte 600 Euro Geldstrafe.
Verteidiger Georg Goebel war da komplett anderer Meinung: „Sie ist auf ihn zugekommen und hat ihn weiter ins tiefere Gewässer geschoben. Er hatte Panik. Wenn er sie berührt hat, dann aber nicht in sexueller Weise.“ Es gebe keine Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten, er sei freizusprechen, so Goebel.
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Dem folgte Richterin Stephanie Scheepers. Sie habe Zweifel an der Aussage der 16-Jährigen: „Ich bin nicht vollends überzeugt, dass die Geschädigte die Wahrheit sagt. Deshalb: im Zweifel für den Angeklagten.“