Mareike Eisenstein hat Sabrina Lange verklagt. Sie soll ihr die versprochene Provision für den Einzug ins „Sommerhaus der Stars“ zahlen.

Olpe. Sie ist eine kölsche Frohnatur und liebt das Scheinwerferlicht. Ex-Big Brother-Star Sabrina Lange genießt es, im Rampenlicht zu stehen. Doch das ist vorbei. Stattdessen ist die in Attendorn lebende 54-Jährige ins Fadenkreuz der Justiz geraten. Grund ist ihr letzter großer TV-Auftritt beim „Sommerhaus der Stars“, in das sie 2019 mit ihrem Lebensgefährten Thomas Graf von Luxburg (56) einzog. Das Amtsgericht Olpe hatte die beiden am 27. September 2021 wegen gemeinschaftlichen Betruges zu jeweils 400 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie der Schauspielerin Mareike Eisenstein (52) versprochene Provisionen von 6000 Euro für die Vermittlung ins RTL-Format nicht gezahlt hatten.

Der Streit zwischen den beiden ehemaligen Freundinnen wird aber auch zivilrechtlich ausgetragen. Mareike Eisenstein hatte die Kölnerin zur Zahlung der versprochenen Provision verklagt. Am 18. Mai 2020 endete ein erster Gütetermin vor der Zivilkammer des Landgerichtes Siegen erfolglos. Weitere angesetzte Termine im April und September 2021 mussten wegen Erkrankungen von Verfahrensbeteiligten kurzfristig abgesagt werden. Am Mittwoch wurde der Promi-Zoff jetzt auf zivilrechtlichem Terrain fortgesetzt.

7000 Euro Streitwert

Klägerin Mareike Eisenstein erschien mit ihrem Anwalt Jörg Fischer im Gericht. Sabrina kam nicht. „Frau Lange laboriert noch an den Folgen von Covid. Zwar ist die Quarantänezeit vorbei, aber sie hat mich informiert, dass es ihr noch ziemlich schlecht geht“, sagte ihr Anwalt Jens Martin Mischer auf Anfrage dieser Redaktion.

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„Für eine Vermittlung muss nicht unbedingt ein fertiger Vertrag vorliegen“, meinte Richter Klappert bei der Verhandlung vor der 1. Zivilkammer. Im Mittelpunkt standen am Mittwoch zwei Zeugen. „Das Paar wurde im Frühjahr 2019 vom Sohn der Klägerin, der eine Ausbildung bei uns machte, für das Sommerhaus angeboten mit dem Hinweis bei Interesse mit seiner Mutter zu sprechen“, sagte der Produktionsleiter. Er habe ein bis zwei Monate lang mit Eisenstein verhandelt. RTL habe dann entschieden, dass Lange und ihr Graf als Ersatzpaar fürs Sommerhaus fungieren. Als Gage seien 10.000 Euro und für den späteren Einzug noch einmal 30.000 Euro ausgehandelt worden. Zum Zerwürfnis sei es gekommen, als die Gage bereits ausgehandelt war, so der Produktionsleiter: „Die Klägerin hat letztendlich die Gage für die Beklagte auf 40.000 Euro nach oben verhandelt.“

Verwahrung des Hundes

Zweiter Zeuge war ein KFZ-Mechaniker (55) aus Dormagen. Ihn hatte Eisenstein gefragt, ob er Sabrinas Hund während der Teilnahme am „Sommerhaus der Stars“ betreuen könne. Es habe ein Kennenlerntreffen in seinem Haus gegeben, so der 55-Jährige: „Sabrina wollte alles sehen. Wir waren bereit, den Hund in der Zeit aufzunehmen, aber es ist nicht dazu gekommen.“ Eisenstein habe zudem zu seiner Frau gesagt, dass Frau Lange hoffentlich den Vertrag mitbringt: „Den hatte Frau Lange aber nicht dabei. Es ging darum, dass Frau Eisenstein sie ins Sommerhaus gebracht hat.“

Der Rechtsstreit, in dem es um etwa 7000 Euro (Provision und Anwaltskosten) geht, wird fortgesetzt.

Urteil vom Amtsgericht noch nicht rechtskräftig

Wie von der Staatsanwältin beantragt, hatte Richterin Nicole Höhmann das Paar bei der Verhandlung am 27. September 2021 wegen Betruges im Amtsgericht Olpe zu 40 Tagessätzen von zehn Euro verurteilt.

In Attendorn sei damals ein mündlicher Vertrag geschlossen worden.

Die beiden Verteidiger hatten Berufung eingelegt. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.