Olpe/Drolshagen. Bei einer Verkehrskontrolle in Drolshagen kam es zu übelsten Beschimpfungen und Beleidigungen. Um den Fall ging es jetzt am Olper Gericht.
Die Wellen schlugen hoch am 18. März vergangenen Jahres am Hallenbad in Drolshagen. Eine Verkehrskontrolle eskalierte. Gegen 11 Uhr hatte ein Polizist einen 30-Jährigen, der ohne Führerschein mit einem nicht versicherten Auto unterwegs war, angehalten. Der Mann ging drohend mit erhobenen Fäusten auf den Beamten zu, deutete eine Kopfnuss an, beleidigte ihn übelst und holte schließlich zwei Hunde aus dem Auto. Ein Rottweiler fletschte die Zähne. Dann sagte der 30-Jährige zum Polizisten: „Ich mache dich platt. Der frisst dich mit Haut und Haaren.“
Wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in einem besonders schweren Fall war der Mann am Dienstag im Olper Amtsgericht angeklagt. Für den Polizisten hatte sich die bedrohliche Situation durch den Rottweiler derart zugespitzt, dass er sich in den Streifenwagen setzte und Verstärkung anforderte. Doch auch als schließlich sieben Polizeibeamte vor Ort waren, setzte der Mann seine Hasstiraden fort. „Es waren permanente Beleidigungen und Bedrohungen. Er hat uns beschimpft aufs Unflätigste. Das war unterste Schublade“, sagte der Polizist im Gerichtssaal. Der Rottweiler sei äußerst aggressiv gewesen.
Sechs Vorstrafen
Der Angeklagte stritt ab, dass er den Beamten mit seinen Hunden bedrohen wollte und meinte zum Richter: „Guter Mann, ich bin auf Bewährung. Ich benutze meine Hunde nicht als Waffe. Die sind wie meine Kinder.“
Sechs Vorstrafen brachte der Angeklagte mit zum Prozess, viermal war er bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einmal wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Für Staatsanwalt Rainer Hoppmann war der Angeklagte überführt. Für ihn spreche so gut wie nichts. Nur zwei Tage vor der Tat in Drolshagen war der 30-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
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„So eine schnelle Rückfallgeschwindigkeit habe ich noch nicht erlebt“, meinte der erfahrene Staatsanwalt. Die Hunde habe der Angeklagte als gefährliches Werkzeug eingesetzt. Rainer Hoppmann forderte ein Jahr und drei Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung: „Das erfordert allein die Verteidigung der Rechtsordnung, dass eine Strafe mal vollstreckt wird.“
Verteidiger Daniel Jahn sah „übermäßige Belastungstendenzen“. Er plädierte für „eine kleine Strafe, deutlich unter 12 Monaten zur Bewährung mit der Auflage eines Antiaggressionskurses.“ Im letzten Wort sagte der Angeklagte: „Ich wäre dankbar, wenn Sie mir noch einmal Vertrauen schenken würden. Ich bin kein Schwerkrimineller, ich bin kein Mafioso.“
Keine positive Prognose
Im Urteil folgte Richter Richard Sondermann dem Antrag des Staatsanwaltes. Das Gericht sei überzeugt, dass sich der Vorfall so abgespielt habe, wie vom Polizeibeamten geschildert: „Das waren massive Beleidigungen mit sexistischem Hintergrund.“ Es gebe keine positive Prognose für den Angeklagten, die Strafe sei zu vollstrecken, betonte Sondermann: „Es kann nicht hingenommen werden, dass Polizeibeamte so angegangen werden. Dem ist entschieden entgegenzutreten.“