Kreis Olpe. Apotheker, Zahnärzte und Tiermediziner können bald auch impfen. Mit bestimmten Voraussetzungen. Die Bereitschaft im Kreis Olpe ist hoch.

Um die Impfkampagne voranzutreiben sollen künftig auch Apotheker, Zahnärzte und Tiermediziner die Spritze verabreichen. Darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Das neuste Infektionsschutzgesetz gibt dafür den Apothekern, Veterinären und Zahnärzten die Erlaubnis.

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Die Zahnärzte

Joachim Hoffmann, Zahnarzt mit eigener Praxis in Würdinghausen und Sprecher der Zahnmediziner im östlichen Kreisgebiet, hat sich entschlossen, die Impfkampagne zu unterstützen. „Ich werde das anbieten“, sagt Hoffmann. Wie viele seiner Kolleginnen und Kollegen: Etwa die Hälfte aller Zahnmediziner, also Praxisinhaberinnen- und inhaber, Angestellte und im Ruhestand befindliche Zahnärztinnen und Zahnärzte, sowie Assistentinnen und Assistenten sind bereit, auf den Impfexpress aufzuspringen, ergab eine Umfrage der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe kurz vor den Feiertagen. Bevor es losgehen kann, müssen einige Hürden abgebaut werden. So dürfen Zahnmediziner zwar mit einer Spitze im Rachenraum, wo sensible Nerven verlaufen, hantieren, müssen aber für den schlichten Pieks in den Oberarm erst noch einen Online-Lehrgang absolvieren.

Wie der Impfbetrieb genau ablaufen wird, zum Beispiel während oder außerhalb der Sprechzeiten, das wird von Praxis zur Praxis unterschiedlich sein. „Wir sind zurzeit noch dabei, das zu eruieren“, so Hoffmann. Dass man sich beim Routine-Zahnarzt-Check so ganz nebenbei und spontan noch impfen bzw. boostern lassen kann, so wird es wohl nicht sein. Wegen der Bereitstellung und Vorbereitung der Impfdosen werde das wohl nur mit Termin funktionieren. Auf keinen Fall wolle er als Konkurrenz zu den impfenden Arztpraxen auftreten. Hoffmann sieht das Impfen als ein Zusatzangebot, falls dieses benötigt wird.

Die Apotheken

Auch die Apotheker stehen in den Startlöchern. Ulf Ullenboom, Olper Apotheker und Sprecher seiner Branche für den Kreis, hat bereits seit Herbst 2021 Erfahrung über ein Pilotprojekt für die Influenza-Impfung: „Detaillierte Informationen über die neue Regelung haben wir noch nicht. Mit Blick auf die Erst- und Zweitimpfung wird das im Kreis Olpe wohl eher uninteressant sein, weil wir sehr hohe Impfquoten haben. Wir Apotheker, denke ich, werden überwiegend beim Boostern eingreifen können. Die Qualifikation besitze ich durch das Pilotprojekt bereits.“

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Entscheidend werde sein, wie die Impfungen in der Praxis durchgeführt werden könnten. Bei der Influenza-Impfung müsse ein intensives Vorgespräch stattfinden, anschließend eine Dokumentation. Die Impfung eines Patienten nehme etwas eine halbe Stunde in Anspruch. Das Prozedere beim Boostern müsse anders geregelt sein: „In einem Vakzinpaket von Moderna sind 20 Impfungen enthalten, die zeitnah verimpft werden müssen, da sie andernfalls verfallen. Ich muss also an einem Tag alle 20 Dosen verimpfen. Und 20-mal eine halbe Stunde Aufwand, das geht nicht.“ Das bedeute, der bürokratische Aufwand müsse minimiert werden. Der Umgang mit Biontech sei einfacher: „Da sind nur sechs bis sieben Dosen in einem Fläschen.“

Muster-Curriculum für Apotheker

Die Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) klärt auf ihrer Homepage darüber auf, welche Hürden Apotheker nehmen müssen, um gegen Covid 19 impfen zu dürfen: Notwendig ist unter anderem eine ärztliche Schulung (Mustercurriculum), die von Bundesapotheker- und Bundesärztekammer entwickelt worden ist, bestehend aus fünf Teilen – unter anderem mit Praxisseminar und Theorie.

Wer bereits an einer Schulung für Grippeschutzimpfungen in Apotheken teilgenommen hat, braucht die Schulung nicht zu besuchen. Allerdings können dann nur Personen ab 18 geimpft werden.

Impfen dürfe ausschließlich ein Apotheker, nicht die pharmazeutischen Fachangestellten. Die grundsätzliche Bereitschaft, sich an der Impfkampagne zu beteiligen, so Ullenboom, bestehe bei ihm. Er weist aber daraufhin, dass der Impfstoff momentan Mangelware sei: „Selbst die Ärzte kriegen ja kaum, was sie haben wollen.“

Die Tierärzte

Seit gestern können sich Tierärzte für eine Online-Schulung – ähnlich wie bei den Zahnärzten und Apothekern – anmelden, teilt die Bundestierärztekammer Westfalen-Lippe in einer Meldung mit. Das Impfen durch Veterinäre erfolge dann aber zunächst nur innerhalb von mobilen Einheiten, Arztpraxen oder Impfzentren. Eine Umsetzung in den Tierarztpraxen ist noch unklar.

Tierärztin Martina Kroll-Bothe, mit Praxis in Finnentrop, sieht jedoch ein großes Problem in der Umsetzung: „Unsere Haftpflichtversicherung deckt das nicht ab.“ Rein fachlich gesehen gebe es, keine Probleme, statt eines Hundes einen Menschen zu impfen.

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Und auch eine extra Schulung wäre kein Problem. Aber sie erkenne im Moment nicht die Notwendigkeit, dass nun auch Tiermediziner unterstützen müssten. „Die Hausärzte und Impfstellen haben genug Kapazität. Die Manpower ist da, aber es mangelt eher an Impfstoff oder Menschen, die sich impfen lassen wollen“, so die Tierärztin. Wäre die Erfordernis da und sie versicherungstechnisch abgesichert, würde Martina Kroll-Bothe jedoch auch impfen. Erschwerend komme außerdem noch hinzu, dass die Tierarztpraxen aktuell enorm ausgelastet sind, was ihre tierischen Patienten angeht. „Viele Menschen haben sich in der Pandemie Tiere angeschafft“, sagt Martina Kroll-Bothe.