Olpe/Lennestadt. Angeklagt war der Mann vor Gericht wegen räuberischen Diebstahls. Doch es gab noch eine ganze Reihe weiterer Straftaten.
Unter Alkoholeinfluss ist der 33-Jährige eine tickende Zeitbombe. Immer wieder rastet er aus. Am 2. Juli erschien er sogar volltrunken zu seiner eigenen Verhandlung wegen räuberischen Diebstahls im HIT Markt in Altenhundem im Olper Amtsgericht. Beim neuen Termin am 13. August kam er dann direkt aus der Entgiftung im Olper Krankenhaus in den Gerichtssaal. Lange hielt der Entzug aber nicht an. Nur zwei Tage später soll er nach Polizeiangaben mit 1,3 Promille Alkohol im Blut einem anderen Mann am Bahnhof in Altenhundem um 1.40 Uhr eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben. Zur Fortsetzung des Prozesses im Olper Amtsgericht erschien der 33-Jährige jetzt nüchtern, mit einer Dose Energy-Drink.
Die gute Nachricht aus seiner Sicht: Der räuberische Diebstahl ist für ihn vom Tisch. Ein Kunde, der den Angeklagten am 22. September 2020 mit zwei HIT-Mitarbeitern festgehalten hatte, sagte aus, dass seine Gegenwehr wohl nicht dem Erhalt der Beute – zwei Flaschen Wodka für insgesamt zehn Euro – gegolten hatte, sondern er wohl nur einfach wegwollte. Dies gelang ihm aber nicht, zwei Polizisten übernahmen den Mann. Auf alle Fälle handelte es sich nach der Aussage des Zeugen nur noch um einen Diebstahl geringwertiger Sachen.
Brüllend durch Meggen
Allerdings lag dem Schöffengericht noch mehr gegen den polizeibekannten 33-Jährigen vor. So wurde in dem Verfahren eine Körperverletzung vom 25. März 2021 in Altenhundem gleich mit verhandelt. Da hatte er betrunken seinen Schwager mit der Faust ins Gesicht geschlagen, was er auch zugab.
Urteil ist rechtskräftig
Staatsanwalt Fabian Glöckner und Verteidiger Martin Tillmann verzichteten auf die Einlegung von Rechtsmitteln, so dass das Urteil rechtskräftig ist.Eine Bewährungsauflage ist, dass der 33-Jährige eine stationäre Alkoholtherapie anzutreten hat und nicht gegen den Rat der Therapeuten beenden darf.Antreten muss er diese Therapie innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft des Urteils.
Dann machte Richter Richard Sondermann auch noch eine zehnmonatige Bewährungsstrafe zum Gegenstand des Verfahrens, die der 33-Jährige am 22. April dieses Jahres beim Amtsgericht Lennestadt erhalten hatte. Hier hatte er - ebenfalls unter erheblichem Alkoholeinfluss – im September 2020 gleich eine ganze Reihe von Straftaten begangen. Nach reichlich Wodka-Genuss zog er brüllend durch Meggen und schlug mit einem Schraubenzieher auf verschiedene Gegenstände ein. Eine Frau beleidigte er als „Schlampe“. Beim Zigarettenautomaten am Bahnhof forderte er von einem Mann seine EC-Karte. Als dieser sich weigerte, schlug er ihn mit der Faust ins Gesicht.
Schließlich kam es einige Tage später noch zum Zoff in Altenhundem. Auch hier wurden erst Flaschen Wodka geleert und dann zog der Angeklagte einen Begrenzungspfahl aus Metall aus der Verankerung und schlug einen anderen Mann damit auf die Schulter. Auf der Polizeiwache leistete er erheblichen Widerstand. Er versuchte, die Beamten zu bespucken und biss einen in die Hand. Da dieser einen Lederhandschuh trug, kam es zu keiner großen Verletzung.
Gesamtstrafe
Aus all diesen Delikten galt es, eine Gesamtstrafe zu bilden. Staatsanwalt Fabian Glöckner plädierte für ein Jahr zur Bewährung und meinte: „Sollte er das Alkoholproblem in den Griff bekommen, könnte er straffrei leben. Als Auflage soll er eine stationäre Alkoholtherapie machen.“ Auch Pflichtverteidiger Martin Tillmann sprach sich für eine Bewährungsstrafe aus.
Lesen Sie auch: Bei Einbruch Gewehr und Auto erbeutet +++
Das Gericht folgte exakt dem Antrag des Staatsanwaltes, wenn gleich Richter Sondermann meinte: „Unter Zurückstellung erheblichster Bedenken gibt es noch mal Bewährung.“ Dem Angeklagten machte er noch einmal ganz deutlich klar: „Das ist kein Freispruch. Die Freiheitsstrafe schwebt über Ihnen. Wenn Sie die Therapie nicht antreten, müssen Sie mit dem Widerruf der Bewährung rechnen.“