Olpe/Lennestadt. Betrunken war ein Angeklagter am 2. Juli im Gericht in Olpe erschienen. Auch beim neuen Termin gab es kein Urteil. Wie geht es jetzt weiter?
Betrunken war ein 33-Jähriger am 2. Juli im Amtsgericht in Olpe erschienen. Mit einer Flasche Wodka und 1,7 Promille im Blut war er verhandlungsunfähig. Am Freitag gab es einen neuen Termin vor dem Schöffengericht. Diesmal erschien der Angeklagte nüchtern. Er kam direkt aus dem Krankenhaus von einer zweiwöchigen Entgiftung. Bald soll eine stationäre Alkoholtherapie folgen. Eigentlich schien alles glatt zu laufen, doch am Ende konnte der Prozess doch nicht zu Ende gebracht werden. Grund: Ein Zeuge kam nicht. Jetzt wird die Verhandlung fortgesetzt.
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Angeklagt ist räuberischer Diebstahl und Widerstand. Der 33-Jährige soll am 22. September 2020 im HIT-Supermarkt in Altenhundem zwei Flaschen Wodka im Wert von zehn Euro gestohlen haben. Als er erwischt wurde, soll er sich gewehrt und einen Polizisten im Rippenbereich verletzt haben. Erst hatten zwei HIT-Mitarbeiter und ein Kunde den Mann fixiert, anschließend übernahmen zwei Polizeibeamte. Der Kunde soll eine Schürfwunde an der Hand erlitten haben.
„Er wird sich geständig einlassen“, kündigte Pflichtverteidiger Martin Tillmann an. Der Angeklagte zeigte sich einsichtig: „Ich bedauere sehr, was ich gemacht habe in diesem Geschäft. Ich möchte mich entschuldigen bei dem Angestellten, aber er hat mich festgehalten, dass ich nicht mehr atmen konnte. Ich habe mich gewehrt, da hat er noch mehr zugedrückt. Ich habe fast das Bewusstsein verloren.“
Fortsetzungstermin
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Alkohol war bei der Tat nicht im Spiel. Der 33-Jährige hatte nur 0,14 Promille im Blut gehabt. Zur entscheidenden Frage von Richter Richard Sondermann, ob er sich gewehrt habe, um den Schnaps zu behalten, meinte der Angeklagte: „Weiß ich nicht.“ Hintergrund: Bei einem räuberischen Diebstahl wehrt sich der erwischte Täter gewaltsam, um im Besitz der Diebesbeute zu bleiben.
Die beiden Mitarbeiter des Supermarktes und die beiden Polizeibeamten konnten dazu aber nichts sagen. Es blieb nur der Kunde, der geholfen hatte, den Angeklagten am Boden zu fixieren. Dieser erschien jedoch, wie schon zum ersten Termin, nicht. „Ich kann auf den Zeugen nicht verzichten. Es geht hier um ein Verbrechen oder ein Vergehen“, betonte Staatsanwalt Waldemar Gomer. Derzeit sei die Verletzung des Kunden nicht erwiesen. Er habe das Geschehen frontal gesehen.
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Die entscheidende Frage: War es ein räuberischer Diebstahl oder nur ein Diebstahl geringwertiger Sachen? Um dies zu klären, gibt es am 31. August einen Fortsetzungstermin. Dann soll der Kunde polizeilich vorgeführt werden.