Lennestadt/Kirchhundem. Die Vermieter von Ferienwohnungen dürfen endlich wieder öffnen. Die Nachfrage ist riesengroß, trotz einiger Beschränkungen wegen Corona.
„Wir sind ausgebucht. Am Donnerstag reisen die ersten Gäste an, wir freuen uns riesig“, sagt Silvia Pohl. Nach sieben Monaten ohne einen einzigen Gast wird es wieder richtig lebendig auf dem Ferienhof Pohl in Milchenbach. In den letzten Tagen wurde geputzt und gewerkelt, damit sich die ersten After-Lockdown-Gäste auch wohlfühlen. „Wir haben alles auf Vordermann gebracht und hochgefahren, Fenster geputzt, eingekauft, die Wasserhähne durchlaufen lassen, Blumen gepflanzt und so weiter.“ Die Lockdown-Zeit hat die Familie zudem zum Bau eines neuen Speise- und Caféraums genutzt. Auch viele andere Vermieter in Lennestadt und Kirchhundem haben sich für den Re-Start ziemlich ins Zeug gelegt.
Viele Auflagen
Die Auflagen, die sie beachten müssen, sind nicht ohne, „es ändert sich im Moment ziemlich viel“, erklärt Silvia Pohl. Viele Fragen sind offen. Zum Beispiel, ob Kinder ab Grundschulalter auch einen negativen Coronatest bei der Anreise haben müssen. Solche speziellen Anfragen landeten in den letzten Tagen zuhauf bei Luisa Möser von der Touristik-AG Lennestadt-Kirchhundem. „Keiner weiß so richtig, wo man dran ist. In den letzten Tagen haben nicht nur viele Gäste, sondern auch Vermieter angerufen, um sich zu erkundigen, was sie machen dürfen oder müssen. “ Oder anders gesagt: Bei dem Regelungswirrwarr blickt kaum noch jemand durch, zumal ein paar Kilometer weiter im HSK, wo der Wochen-Inzidenzwert schon länger unter 100 liegt, bisher andere Regeln galten als im Kreis Olpe. Doch zumindest dies hat sich in der Nacht auf Donnerstag erledigt. „Ab 27. Mai, 0 Uhr, ist der Schwellenwert im Kreis offiziell unter 100 festgestellt“, sagt TAG-Leiter Clemens Lüdtke. Dann gelten die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes nicht mehr und die „Notbremse“ wird gelöst.
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Allerdings gelten dann sofort wieder die Regelungen der Coronaschutzverordnung in NRW, die zum Teil nicht minder unlogisch sind: Solange die Inzidenz nicht stabil unter 50 liegt, ist zum Beispiel eine gastronomische Versorgung über das Frühstück hinaus nur im Außenbereich zulässig.
So dürfen Hotels ihren Feriengästen im Innenraum zwar ein Frühstück servieren, aber das Abendessen müssen diese auf der Außenterrasse oder auf dem Zimmer einnehmen.
Hotelbonus für Monteure
Aber Gäste, deren Aufenthalt beruflich begründet ist, also zum Beispiel Monteure, dürfen dagegen auch drinnen zu Abend speisen. „Diese Regelung kann man keinem verkaufen“, so Clemens Lüdtke.
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Deshalb vermietet auch Silvia Pohl derzeit nur ihre zehn Ferienwohnungen und keine Gästezimmer. „Ich verstehe nicht, wo der Unterschied zwischen Frühstück und Abendessen ist“, sagt Silvia Pohl. Viele Hotels verfahren genauso und wollen erst bei einer Inzidenz unter 50 öffnen. https://www.wp.de/staedte/kreis-olpe/corona-wo-schnelltests-im-kreis-olpe-kostenlos-moeglich-sind-id231892503.html
Die riesige Freude, dass es nach sieben Monaten endlich wieder losgeht, lässt sich die Gastronomin dadurch nicht vermiesen. Dass die Gäste wegen der Pandemie vorsichtiger und zurückhaltender buchen als früher, glaubt sie nicht. Auch in den Sommerferien rechnet sie mit einem vollen Haus. „Die Leute wollen einfach nur raus, wir alle wünschen uns doch wieder mehr Normalität zurück.“