Kreis Olpe. Ab Samstag ist in NRW Außengastronomie möglich und Shoppen wird erleichtert. Doch auf den Kreis Olpe trifft das nicht zu. Die FDP ist besorgt.

Die angekündigten Lockerungen, etwa für Außengastronomie und Hotels, kommen im Kreis Olpe fürs Erste nicht an. Mit einer Inzidenz von weit über 100 sind die für den 15. Mai zugesagten Öffnungen zwischen Wenden und Finnentrop noch nicht umsetzbar. Erst wenn die Sieben-Tage-Fallzahl für mindestens fünf Tage am Stück unter 100 liegt, gibt es Erleichterungen für das Gastgewerbe, den Einzelhandel oder die Kulturbranche.

Liegt die Inzidenz im Kreis Olpe so viel höher als in den meisten Nachbarkreisen, weil das Gesundheitsamt hier die Nachverfolgung von Kontaktpersonen der Infizierten ernster nimmt als anderswo? Diese Frage stellt die FDP in den Raum – und fürchtet, dass dem heimischen Einzelhandel dadurch Nachteile entstehen.

Nach Angaben von Landrat Theo Melcher seien zum Beispiel am Samstag „zwei Drittel der Fälle auf das aktive Vorgehen der Gesundheitsbehörde zurückzuführen“. Die FDP legt Wert auf die Feststellung, dass die Kontaktnachverfolgung ein wichtiger Bestandteil des Gesundheitsschutzes ist. Allerdings dürften unterschiedliche Standards in Nachbarregionen nicht zu unbeabsichtigt negativen Folgen für Bürger und Gewerbetreibende führen. Wenn die Geschäfte in Siegen-Wittgenstein geöffnet sind, in Olpe aber nicht, fürchten die Liberalen eine „Abstimmung mit den Füßen“

Daraus ergeben sich für die FDP drei Fragen, die sie an den Landrat richten: 1. Ist die Kontaktnachverfolgung bundeseinheitlich geregelt? 2. Wie sieht die Nachverfolgung von Kontakten in den Nachbarkreisen aus? 3. Wie kann sichergestellt werden, dass heimische Gerwebetreibende nicht benachteiligt werden, weil der Kreis Olpe großen Wert auf die Kontaktnachverfolgung legt? Mit Antworten ist in einer der nächsten Ausschusssitzungen zu rechnen.