Lennestadt. Lennestadt wollte mit Windkraft-Unternehmen gemeinsam Standorte für Windräder entwickeln. Daraus wird nun nichts – wegen eines Formfehlers.

Karsten Schürheck, städtischer Beigeordneter und der Hausjurist, sprach im Bauausschuss nicht lange um den heißen Brei herum: „Wir müssen unsere Windkraftplanung komplett umstellen.“ Aus rechtlichen Gründen ist der Plan der Stadt Lennestadt, zusammen mit den Windkraftunternehmen geeignete Standorte zu entwickeln, gescheitert. Das Heft des Handelns geht von der Stadt auf den Kreis über. Mit Folgen: Bei diesem Verfahren haben die Bürger weniger Mitgestaltungsmöglichkeiten. Mit Extra-Verträgen will die Stadt diesen Nachteil nun ausbügeln.

Ein kleiner Lapsus in der Öffentlichen Bekanntmachung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Jahre 2001 brachte den Stein ins Rollen. Das OVG erklärte im Jahr 2017 den geänderten Flächennutzungsplan für ungültig bzw. nicht existent, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 29. Oktober diese Rechtsauffassung. Damit gelten auch die im geänderten Flächennutzungsplan aufgeführten Vorrangzonen für Windenergie nicht mehr. Der Fehler lässt sich auch nicht heilen, „denn einen Flächennutzungsplan, der nicht existent ist, den kann man nicht anpassen“, so Schürheck.

Neuer Plan würde Jahre dauern

Die Stadt könnte jetzt einen neuen Flächennutzungsplan aufstellen. Davon rät die Stadt selber aufgrund der volatilen Rechtslage ab. Es sei unklar, ob dieser Plan überhaupt rechtskräftig wird. Schürheck: „Das Problem ist, die Regelungen und Formalien werden immer strenger. Was heute gilt, gilt ein halbes Jahr später schon nicht mehr.“ Außerdem würde das aufwendige Verfahren Jahre dauern.

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Deshalb sollen künftig alle Windkraftanträge nach § 35 Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Kreis Olpe entschieden werden. Der Unterschied: Bei diesem Verfahren, besonders bei kleineren Vorhaben ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sind Politik und Bürger lange nicht so intensiv eingebunden wie bei einem normalen städtischen Bauleitverfahren.

Deshalb will die Stadt mit den Windkraftunternehmen verbindliche Regeln für Bürgerbeteiligungen, Beteiligung am Stromverkauf etc. in Form von Verträgen treffen, damit die Bürger durch die Verfahrensänderung keine Nachteile haben. Schürheck: „Die Bürgerbeteiligung steht bei uns ganz oben. Die Informationen für die Bürger, was vor ihrer Haustür passieren soll, die wollen wir gesichert haben.“ Und das, bevor die Genehmigungsverfahren abgeschlossen sind.

Ein Fachanwalt erarbeitet derzeit Vertragsentwürfe. Der Beigeordnete ist überzeugt, dass die Windkraftunternehmen diesen Weg mitgehen werden, allein schon, um die Verfahren möglichst schnell abzuwickeln. Denn jede Irritation, Bürgereingabe etc. kostet Zeit.

Vier konkrete Projekte

Zur Zeit liegen vier konkrete Windkraftprojekte im Rathaus auf dem Tisch: der Windpark Herrscheid bei Oedingen mit zwei Anlagen auf Lennestädter Gebiet (AboWind), der Windpark Stöppel mit vier Anlagen (Stöppelwind GbR), fünf Anlagen bei Obermelbecke/Elsperhusen (Juwi AG) und ein Windrad im Bereich des Hofes Hengstebeck nördlich von Kirchveischede (Mark-E).

Mit AboWind und der Stöppel GbR will die Stadt nun über eine vertragliche Festschreibung der Bürgerbeteiligungen sprechen, weil diese Verfahren die am weitesten fortgeschritten sind. Abowind hatte schon einen Bauantrag beim Kreis Olpe gestellt, der bisher in Absprache mit der Stadt ruht, aber jetzt wohl wieder aktiviert wird.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Bauen hat den Schwenk der Stadtverwaltung bei der Windkraftplanung in seiner letzten Sitzung abgesegnet.