Wilhelmstal/Olpe. Transparente am Bordell im Wilhelmstal sorgen für Verwirrung: Werden hier Massagen durchgeführt? Betreiber und Kreis klären Missverständnis auf.

Heike Kaufmann kann die Regelung nicht verstehen. Die Kosmetikerin aus Olpe darf ihr Studio „Vegan-Up“ in Siegen-Weidenau nur noch für die medizinische Fußpflege öffnen. Und auch nur, wenn die Kunden einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen können, der von einer zertifizierten Teststelle ausgegeben worden ist. Als sie am vergangenen Samstag aber sah, dass das Bordell „Schlaraffenland“ an der L 512 offenbar für Massagen geöffnet ist, war sie mehr als verwundert. „Mich würde mal interessieren, was sie für ein Hygienekonzept haben. Dann würde ich das auch gerne übernehmen“, sagt Kaufmann mit ironischem Unterton.

Massagen dürfen nur zu medizinischen Zwecken angeboten werden

Als sie am Wochenende über die Landstraße in Richtung Siegen unterwegs war, fielen ihr weiße Bettlaken und Schilder am Zaun des Etablissements auf. Darauf zwei Worte mit roter Schrift: „Offen“ und „Massage“, dazu jeweils ein Herzchen gemalt. Wie kann das sein? Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung, die nach der Notbremse in Kraft getreten ist, dürfen körpernahe Dienstleistungen nur erbracht werden, wenn sie medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Sollten Massagen im Bordell auch dazu gehören?

Weil Kaufmann diese Situation so absurd fand, fragte sie noch am selben Tag beim Ordnungsamt Wenden und beim Kreis Olpe nach. „Es kamen aber nur schwammige Aussagen, keine stichhaltige Begründung. Das hat mich dann nur noch mehr auf die Palme gebracht“, erzählt die Kosmetikerin im Gespräch mit unserer Redaktion. Zumal sich jeder denken könne, was in derartigen Etablissements passiere, dass es eben nicht nur bei einer Massage bliebe. Und: Wie will man das überhaupt kontrollieren?

„Mir geht es gar nicht darum, dass der Laden jetzt schließen muss. Jeder, der in dieser Zeit Geld verdienen kann und darf, soll das auch tun. Auch diese Existenzen sind bedroht. Ich finde es viel schlimmer, wenn es sonst auf illegalen Wegen passiert“, meint Kaufmann. Nur: Dass mit zweierlei Maß gemessen werde und keine nachvollziehbare Erklärung von öffentlicher Seite gegeben werden könne, mache sie wütend.

Prostituierte wurden für Corona-Tests geschult

Burghard Grudnick, Inhaber der Bar „Schlaraffenland“, beschwichtigt: „Wir dürfen seit Samstag keine Massagen mehr anbieten und tun das auch nicht.“ Er habe lediglich vergessen, die Laken rechtzeitig abzuhängen. Das habe er dann am Sonntagmorgen erledigt.

Auch bei ihm hätten die Kunden nur eine Massage in Anspruch nehmen dürfen, wenn sie einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test vorweisen konnten. „Die Mädchen wurden sogar von den Apotheken angelernt, um selbst Abstriche vor Ort nehmen zu können. Das hat gut funktioniert“, sagt Grudnick. Trotzdem sei sehr wenig los gewesen. In den eineinhalb Monaten, in denen das „Schlaraffenland“ für Massagen geöffnet haben durfte, hätten die vier Mädchen gerade mal ein bis zwei Massage-Kunden pro Tag gehabt. „Wenn ich den Laden geschlossen gelassen hätte, hätte ich nicht so große Umsatzeinbußen gehabt“, so Grudnicks nüchternes Fazit.

Sowohl Mitarbeiter des Ordnungsamtes als auch die Polizei seien hin und wieder vorbeigekommen, um die Einhaltung der Hygienemaßnahmen zu kontrollieren. Verstöße seien dabei nicht festgestellt worden. „Die Mädchen haben von mir die Anweisung bekommen, dass sie nur massieren dürfen. Was sie dann aber letztendlich oben auf den Zimmern machen, das kann ich nicht kontrollieren“, so Grudnick. Genauso wenig wie die Behörden.

Wellness bis vergangenen Freitag erlaubt gewesen

Das Ordnungsamt Wenden verweist in dieser Angelegenheit auf den Kreis Olpe. Hans-Werner Voß, Pressesprecher des Kreises, zeigt sich über die Nachricht zunächst verwundert, kann dann aber klarstellen: „Bis vergangenen Freitag waren Wellness-Massagen noch erlaubt. Erst durch das Inkrafttreten der Corona-Notbremse am Samstag um 0 Uhr sind diese auch verboten – wie auch in diesem Fall.“ Das Etablissement sei geschlossen und auch solche Dienstleistungen seien demnach untersagt.