Altenhundem/Lennestadt. Die Kommune sichert sich ein besonderes Vorkaufsrecht für alle Immobilien im Ortskern Altenhundem. Warum die Politik hinter dieser Idee steht:
Wer in der Lennestädter City künftig eine Immobilie verkaufen will, der kommt an der Stadtverwaltung nicht mehr vorbei. Die Stadt will sich selber per Satzung ein besonderes Vorkaufsrecht einräumen. Der Bauausschuss billigte das Vorhaben jetzt einstimmig.
Die Stadt will so „Entwicklungen, die einer beabsichtigten bzw. gewünschten städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen“, verhindern, so der Hintergrund für den Beschluss. „Um Trading-Down-Effekte zu verhindern, wollen wir lieber selber kaufen, um die Hand drauf zu haben und dies steuern zu können. Wir können so unsere städtebauliche Entwicklung noch mehr absichern und aktiv mitgestalten“, erklärt Karsten Schürheck, Beigeordneter im Rathaus.
Nutzung des Hauses Schulte noch unklar
Laut Bürgermeister ist noch nicht klar, wie die Stadt das Haus Schulte-Nübold nutzen will. Für die Einrichtung wurden 40.000 Euro im Haushalt veranschlagt. Diskutiert wird u. a. eine Nutzung durch die Tourismus-AG und eine offene kulturelle Nutzung durch Kulturschaffende aus dem Stadtgebiet.
Das bedeutet konkret: Die Stadt will die Ansiedlung von nicht gewünschten Unternehmen bereits im Keim ersticken. Vor dem Hintergrund der Veränderungen in den letzten Jahren in Altenhundem klingt das plausibel. Die Lennestädter City verändert sich immer schneller – und das nicht gerade zu ihrem Vorteil. Mehr als ein Dutzend Leerstände sind unübersehbar.
Kaum neue Unternehmen
Unternehmen, die von außerhalb kommen und sich neu ansiedeln wollen, sind die Ausnahme. Kommt es zu Veränderungen, sind es zumeist innerörtliche Verschiebungen. Wollen sich neue Unternehmen ansiedeln, dann gehören sie oft nicht zur ersten Kategorie des innerstädtischen, gewerblichen Unternehmen.
Ein Beispiel: Im vergangenen Jahr kaufte die Stadt kurzfristig die ehemalige Buchhandlung Schulte an der Hundemstraße, um dort ein eigenes Servicebüro einzurichten. Hätte die Stadt keinen Zugriff gehabt, wäre an dieser neuralgischen Stelle möglicherweise ein weiteres Lokal mit Imbisscharakter entstanden. Die Pläne dazu gab es.
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Für den Erlass der Satzung für das besondere Vorkaufsrecht ist noch nicht einmal eine weitere Konkretisierung der Bauleitplanung und ein rechtskräftiger Bebauungsplan nötig. Denn dieser, der Bebauungsplan Nr. 179 Altenhundem Ortskern, befindet sich derzeit in der Aufstellung. Das besondere Vorkaufsrecht soll sich auf fast alle Grundstücke im Ortskern Altenhundem beziehen: Hundemstraße 1-59, Schneidershof, In den Höfen, Marktplatz, Helmut-Kumpf Straße 1-49, Am Rathaus, Gartenstraße, Pfefferinsel, Bürgermeister-Beckmann-Platz, Heinrich-Cordes-Platz und Thomas-Morus-Platz.
Geldinstitute bleiben gelassen
Bernd Brüggemann (CDU) sagte im Fachausschuss, es gehe nicht darum, die Bürger, in diesem Fall die Immobilienbesitzer, zu knebeln, sondern nur darum, die Planung der Stadt zu erleichtern.
Laut Beigeordneter Schürheck könne das Vorkaufsrecht auch hilfreich sein, wenn es zum Beispiel um den Abriss von Gebäuden geht. Dennoch bleibt das „Planungssicherungsinstrument“ ein staatlicher Eingriff in den privaten Immobilienmarkt. Sparkasse ALK und auch Volksbank Bigge-Lenne als Immobilienexperten am Ort sehen dies aber nicht kritisch.