Lennestadt/Kreis Olpe. Widerspruch: Die Politik mahnt vor zu vielen Kontakten und Menschenansammlungen. Verkaufsoffene Sonntage wie in Lennestadt sind dennoch erlaubt.

Die mahnenden Worte der Kanzlerin lassen keine Interpretation zu. Keine privaten Feiern und Veranstaltungen, Kontakte mit anderen Menschen auf ein Minimum reduzieren, das ist derzeit erste Bürgerpflicht, um die Infektionswelle zu brechen. Vor diesem Hintergrund klingt die Ankündigung des Lennestädter Einzelhandels, am Nikolaustag, 6. Dezember, mit einem verkaufsoffenen Sonntag möglichst viele Menschen in die Geschäfte zu locken, wie Hohn und Widerspruch. Wie passt das zusammen und müsste die Stadt als Ordnungsbehörde hier nicht eingreifen?, fragen sich nicht wenige Bürger.

Verkaufsoffene Sonntage erlaubt

Die Antwort auf diese Frage ist ein weiteres Beispiel für so manche Unlogik bei den Coronaschutzmaßnahmen, denn in der aktuell geltenden Verordnung vom 30. Oktober, die seit 5. November, also nach Inkrafttreten des Teil-Lockdowns, gilt, „steht ausdrücklich drin, dass verkaufsoffene Sonntage erlaubt sind, Paragraph 11, Absatz 3“, so Lennestadts Beigeordneter Karsten Schürheck.

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Als ob die Autoren der Verordnung geahnt hätten, dass dieser Passus Fragen aufwirft, liefern sie in besagtem Absatz 3 die Begründung gleich mit: „Zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November, 6., 13. und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13 Uhr und 18 Uhr öffnen.“

Für Steffen Baumhoff, Vorsitzender des Stadtmarketingvereins in Lennestadt, der den Verkaufsoffenen Sonntag zusammen mit den Werbegemeinschaften im Stadtgebiet organisiert und veranstaltet, ist der Fall somit klar: „Wir orientieren uns daran, was nach der geltenden Rechtslage erlaubt ist.“

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Er sagt aber auch: „Wenn es nächste Woche andere Regelungen gibt, dann stampfen wir das Konzept wieder ein.“

Kein Rahmenprogramm

Aber bis dahin will Lennestadts Einzelhandel an dem Plan festhalten. Dass durch den Verkaufsoffenen Sonntag in vorweihnachtlicher Atmosphäre, mit adventlicher Bläsermusik in den Straßen, zu viele Menschen angelockt werden und sich so regelrechte hausgemachte Corona-Hotspots bilden könnten, glaubt er nicht. „Wir erwarten kein großes Brimborium, es wird keinen Massenauflauf geben, es gibt ja auch kein Rahmenprogramm oder einen Weihnachtsmarkt“, so Baumhoff.

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Und natürlich müssten die Geschäfte ihre Hygienekonzepte umsetzen und darauf achten, dass die Läden nicht zu voll sind. Darauf wird auch das Ordnungsamt achten, kündigt Beigeordneter Karsten Schürheck an.

Theoretisch könnten die Geschäfte sogar jeden Adventssonntag öffnen. Dass sei in Lennestadt aber nie ein Thema gewesen, so der Stadtmarketingchef. Dadurch, dass am 6. Dezember die Geschäfte im gesamten Stadtgebiet öffnen können, also nicht nur in einem Ort wie sonst üblich, würde sich das Einkaufsgeschehen zusätzlich verteilen und entzerren.

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„Der Einzelhandel hat es im Moment schwer genug und wir können den Kopf nicht in den Sand stecken und gar nichts machen“, so Baumhoff. Die Resonanz der Händler sei sehr gut und das Konzept werde von allen Werbegemeinschaften mitgetragen.

An Adventssamstagen bis 18 Uhr offen

In Attendorn findet zwar kein verkaufsoffener Sonntag statt, dafür haben die Geschäfte in der Innenstadt aber an den vier Adventssamstagen bis 18 Uhr geöffnet.

Christian Springob, Vorsitzender der Attendorner Werbegemeinschaft, argumentiert ähnlich wie besagte Autoren der Corona-Schutzverordnung: Längere Öffnungszeiten bedeuteten entzerrte Kundenströme. „Wenn wir unsere Entscheidung fallen lassen, dann würden die Kundenströme unter der Woche zunehmen.“