Kirchhundem. Weil CDU-Ratsherr Michael Färber beim Kreis arbeitet, dürfe er laut Kreiswahlgesetz kein Ratsmandat in Kirchhundem annehmen, meinen zwei Grüne.

Der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Kirchhundem tritt am Donnerstag, 19. November, um 17.30 Uhr in der Sekundarschulaula zusammen, um über die Gültigkeit der Gemeinderatswahl und der Bürgermeisterwahl am 13. September zu befinden. Unregelmäßigkeiten bei der Wahldurchführung bzw. der Auszählung der Stimmen wie in Attendorn oder Lennestadt (wir berichteten) hat es in der Waldgemeinde nicht gegeben. Dennoch gab es zwei fristgerechte Einsprüche aus den Reihen der Grünen - übrigens mit völlig identischem Wortlaut.

Nach Einschätzung von Fred Josef Hansen, Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen im Kreis Olpe, und Mike Warnecke aus Silberg, neugewähltes Mitglied der Grünen im Gemeinderat, könne Michael Färber, direkter gewählter Bewerber im Wahlbezirk Welschen Ennest 2, und langjähriger Vorsitzender der CDU-Fraktion, kein rechtswirksames Mitglied des Gemeinderates sein, da in seinem Fall eine Unvereinbarkeit beruflicher Tätigkeit als Mitarbeiter der Kreisverwaltung in Olpe und seiner Ratstätigkeit in der Gemeinde Kirchhundem vorliege.

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Kreiswahlgesetz

Nach § 13, Absatz 1, des Kreiswahlgesetzes können Beamte oder Arbeitnehmer, die im Dienste eines Kreises stehen und beim Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde unmittelbar mit der Ausübung der allgemeinen Aufsicht oder der Sonderaufsicht über kreisangehörige Gemeinden befasst sind, nicht der Vertretung einer kreisangehörigen Gemeinde angehören. Als Fachbereichsleiter III (Jugend, Gesundheit, Soziales) der Kreisverwaltung, zu dem auch der Bereich Soziale Hilfen in den Städten und Gemeinden gehörten, übe Michael Färber eben eine solche Aufsicht aus. Aus diesem Grunde liege eine Inkompatibilität vor, so die Grünen in ihrer Einspruchsbegründung.

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Die Kirchhundemer Gemeindeverwaltung kommt zu einer anderen Einschätzung. Färber sei nicht mit einer Sonderaufsicht im Sinne einer Aufsichtsbehörde betraut, heißt es in der Vorlage der Gemeinde, die sich auf mehrere rechtliche Bewertungen beruft. Der Vorwurf an den Welschen Ennester CDU-Gemeindevertreter ist nicht neu, er wurde seinerzeit bereits von der Kirchhundemer SPD geäußert und bereits 2009 durch den Städte- und Gemeindebund NRW sowie 2011 durch die Bezirksregierung Arnsberg geprüft. Ergebnis: Es liegt keine Inkompatibilität vor. Michael Färber könne sein Ratsmandat weiterhin ausüben.