Attendorn. Das Hünsborner Unternehmen würde seinen Markt „Auf der Tränke“ gerne modernisieren. Die Stadt hat Bedenken – nicht nur wegen der Verkaufsfläche.

Es droht ein zähes Ringen um die bauliche Erweiterung und Modernisierung des Supermarktes „Auf der Tränke“ in Attendorn. In dem Bestandsgebäude, das der Roloff Immobilien GmbH aus Düsseldorf gehört, soll der „moderneste Supermarkt in Südwestfalen“ entstehen. „Das ist unser Anspruch. Wir wollen das Objekt für die nächsten Jahrzehnte zukunftssicher aufstellen“, erklärt Jörg Dornseifer, Geschäftsführer der Firma Dornseifer aus Hünsborn, das seit Mitte dieses Jahres den Markt betreibt, indem zuvor bekanntlich der Rewe ansässig war.

Dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen, könnte indes zur Geduldsprobe werden. Das Dilemma aus Sicht des Hünsborner Familienunternehmens: Der geplante Umbau im Gebäude, das außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches (Dornseifer: „Das sind aber nur 50 Meter“) in Attendorn liegt und somit aktuell nicht mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept vereinbar ist, steckt in der Sackgasse. Zum einen hat die Corona-Krise den Planungsprozess verzögert. Zum anderen will die Hansestadt erwirken, dass ein entsprechender Bauantrag zurückgestellt wird.

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„Wir wollen den modernsten Supermarkt der Region in einer alten, vor sich hin siechenden Immobilie etablieren. Am 4. Januar 2021 sollte unser Umbau starten“, sagt Jörg Dornseifer und ärgert sich: „Die Stadt blockiert die Baugenehmigung durch den Kreis Olpe. In einem Parallelverfahren strebt die Stadt sogar an, den Markt in seiner aktuellen Fläche zu reduzieren“, ist Jörg Dornseifer über die Vorgehensweise der Stadt verärgert.

Dornseifer droht mit Juristen

Nach einem Gespräch im Rathaus mit Bürgermeister und Verwaltungsspitze, erzählt der Geschäftsführer, sollen Ratsmitglieder durch den Attendorner Markt gelaufen sein und den Mitarbeitern erzählt haben, dass im Januar nicht umgebaut werde.

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„Es kann doch nicht angehen, dass demokratisch gewählte Volksvertreter das Thema auf dem Rücken unserer Mitarbeiter austragen“, so Dornseifer. „Das kann ich nicht tolerieren.“ Er macht deutlich, dass das Unternehmen an seinen Plänen festhalten werde. Man wolle investieren, um jahrzehntelange gewachsene Strukturen weiterzuentwickeln – notfalls auch mit juristischer Unterstützung.

Kalkül: Zeit gewinnen

Tatsächlich wirbt Uwe Waschke, Amtsleiter Planung und Bauordnung im Rathaus, dafür, besagten Bauantrag zunächst zurückzustellen: „Wir müssen einfach Zeit gewinnen, das hängt auch mit gewissen Fristen zusammen. Rein rechtlich gesehen müsste ich den Bauantrag Stand heute ablehnen. Doch das ist nicht unser Ziel. Wir wollen gemeinsam mit der Firma Dornseifer auf einen Nenner kommen.“ Wie mit dem Bauantrag verfahren wird, darüber entscheidet am Donnerstagabend der Rat.

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Das Problem: Dornseifer will durch den Abbruch von Trennwänden und weiteren Umbaumaßnahmen innerhalb des Verbrauchermarktes die Verkaufsfläche vergrößern – und läge dann knapp 200 Quadratmeter über der Zulässigkeit. Denn im gültigen Bebauungsplan „Auf der Tränke“ ist eine zulässige Gesamtverkaufsfläche von 3600 Quadratmetern festgeschrieben, Dornseifer würde jedoch auf rund 3800 Quadratmeter kommen. Schon aus diesem Grunde sei der Bauantrag nicht genehmigungsfähig, erklärt Waschke und ergänzt im Gespräch mit dieser Redaktion: „Das Problem ist aber nicht nur die Größe, sondern auch die Art der Nutzung.“

Waschke: Kein SB-Warenhaus mehr

Auch hierbei bedarf es eines Blicks in den Bebauungsplan, in dem die Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Selbstbedienungswarenhaus“ (SB-Warenhaus) festgeschrieben ist. Typischerweise nimmt in einem SB-Warenhaus der Verkauf von Lebensmitteln zwar den größten Anteil ein, es müssen aber auch Non-Food-Artikel zu einem gewissen Prozentsatz verkauft werden, erläutert Waschke.

„Aus dem Bauantrag lässt sich aber erahnen, dass Dornseifer fast ausschließlich Lebensmittel und kaum andere Sortimente verkaufen wird“, betont der Amtsleiter. Ein SB-Warenhaus im klassischen Sinne sei der Markt dann nicht mehr. Wiederum ein Verstoß gegen den Bebauungsplan, kritisiert Waschke, der um Verständnis für seine Position bittet, den Bauantrag zunächst auf „Standby-Modus“ zu stellen. Die Lösung klingt simpel: Der Bebauungsplan muss neu aufgestellt oder abgeändert werden. Doch darüber entscheidet die Politik.