Kreis Olpe. Nach 23 Uhr darf kein Bier mehr ausgeschenkt werden. Zumindest seit der Kreis Olpe ein Corona-Risikogebiet ist. Zum Unmut der Gastwirte.
Andi Cordes (63), erfahrener Gastwirt aus Lennestadt, platzt der Kragen, wenn es um das Thema „Sperrstunde“ geht, die auch im Corona-Risikogebiet Kreis Olpe ab 23 Uhr greift. „Das ist ein Schnellschuss der Politik, der genau in die falsche Richtung geht, reiner Irrsinn.“ Cordes, gemeinsam mit Ehefrau Monika und deren Sohn Maik Schröder für den Betrieb des Ambiente am Markt bzw. Needles & Pins verantwortlich, ist merklich aufgebracht, während wir mit ihm sprechen: „Die Politik macht einen Riesenfehler. Die jungen Leute, die bei uns nur noch bis 23 Uhr ihr Bier bekommen können, kaufen sich doch schon nachmittags eine oder zwei Kästen Bier und treffen sich dann in irgendeiner privaten Hütte. Und dann heißt es: Hoch die Tassen. Da fragt doch keiner mehr nach Abstand, Hygiene oder Maske. Und es meldet sich auch bestimmt keiner am nächsten Tag beim Gesundheitsamt und teilt mit, wer dabei gewesen ist.“
Die Gastronomie, wettert Cordes, sei sicher nicht der Infektionsherd, der stillgelegt werden müsse: „Wir halten alle Regelungen der Corona-Schutzverordnungen von Anfang an ein.“ Es werde peinlichst genau auf das Ausfüllen der Gästelisten geachtet, im Zweifel müssten Gäste die Ausweise zeigen. Hygiene, Maskenpflicht und Abstand seien selbstverständlich. „Wir passen auf unsere Gäste auf und werden durch eine solche Sperrstundenregelung zum Dank entmündigt. Das ist von der Politik schlichtweg nicht gut durchdacht worden.“ Cordes schlägt konkret vor, dass die Landkreise die Freiheit haben sollten, so etwas selbst zu regeln.
Können sie aber nicht, wie Landrat Frank Beckehoff auf unsere Anfrage klarstellt: „Über die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes kann ich mich als Landrat nicht hinwegsetzen.“
Mehrere Klagen anhängig
Lars Martin, Rechtsanwalt und DEHOGA-Chef für Südwestfalen, klärt über die aktuelle juristische Situation auf, nachdem einige Gastwirte gegen die Sperrstunde vors Oberverwaltungsgericht Münster gezogen sind: „Es sind einige Verfahren anhängig, die teilweise von uns unterstützt werden.“ Sollte das OVG den Argumenten der Kläger folgen, werde die Sperrstunde einstweilig aufgehoben. Auch für Martin ist klar: „Das Gastgewerbe ist kein Seuchenherd, es verhindert eher die Corona-Ausbreitung.“
Auch Sechsertische passé
Einer, der auch über eine Klage nachdenkt, ist Mentore Berisha, Betreiber des Benediktiner Wirtshauses in Attendorn. Er sei aktuell auf der Suche nach einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht und lasse sich die Option offen, auf den Klage-Zug aufzuspringen. Berisha nennt die Sperrstunde eine unglückliche Maßnahme, da er in seinem Wirtshaus alles für den Infektionsschutz tue. „In erster Linie können wir den Abstand durch die Größe unseres Lokals gewährleisten.“ Im Übrigen sei die Situation nicht nur durch die Sperrstunde ab 23 Uhr verschärft worden, sondern auch durch die Tatsache, dass sich nur noch fünf Personen außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände in der Öffentlichkeit treffen dürften. „Dadurch werden unsere Sechser-Tische sofort abgesagt“, hadert Berisha.