Lennestadt/Meggen. Alles rechtens, sagt der Landrat über die Beschlüsse zum Bahnhof Meggen und weist damit eine Beschwerde zurück.
Der Beschluss des Lennestädter Stadtrates über die künftige Nutzung des Bahnhofsgrundstücks in Meggen ist in allen Punkten rechtmäßig. Das habe der Landrat des Kreises als Kommunalaufsicht entschieden. Das teilt die Stadt Lennestadt in einer Pressemitteilung mit.
Mit Beschluss vom 2. September hatte der Rat der Stadt Lennestadt die Vergabe des Grundstücks des ehemaligen Bahnhofs in Meggen an die Incler GmbH/Walter Brieden beschlossen und damit eine vom Landrat zuvor gerügte Rechtsunsicherheit ausgebügelt. Denn zuvor war der Beschluss lediglich durch den Fachausschuss für Stadtentwicklung und Bauen getroffen worden, nicht aber durch den Rat.
Den neuerlichen Beschluss des Rates hatte der Rechtsanwalt der Meggener Bauherrengemeinschaft GbR, die das Grundstück selber bebauen möchte, aber in der Abstimmung unterlegen war, gegenüber der Kommunalaufsicht erneut gerügt. Insbesondere beanstandete er die verbilligte Abgabe des Grundstücks für 40 statt der üblichen 80 Euro pro Quadratmeter sowie das Baukonzept.
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In allen Punkten rechtmäßig
„Der Landrat des Kreises Olpe hat jetzt entschieden, dass der Beschluss des Rates in allen Punkten rechtmäßig ist. Somit bestehen keine Bedenken gegen die Vergabe des Grundstücks an die Incler GmbH. Die Stadt hat unverzüglich die Incler GmbH mit Entwurfsplanung beauftragt, damit es in Meggen zügig weiter geht. Diese Planung wird Grundlage für die Bürgerbeteiligung sein, die der Rat beschlossen hat. Die Entwurfsplanung wird der Öffentlichkeit unter Berücksichtigung der Coronaschutzverordnung vorgestellt“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Lennestadt. Wie und wann dieses geschehen soll, teilte die Stadt nicht mit.