Olpe/Lennestadt/Attendorn. Der Mann muss sich wegen Betrugs in fünf Fällen vor dem Schöffengericht in Olpe verantworten. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.

Wegen Betrugs in fünf Fällen muss sich aktuell ein Mann (35) aus Kirchen vor dem Schöffengericht in Olpe verantworten. Er soll im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2017 drei Handys über ein Online-Portal verkauft, aber nicht verschickt haben. Zur gleichen Zeit soll er auch Elektronik-Artikel bestellt, die Rechnung aber nie beglichen zu haben. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, im Mai 2019 die Versicherung für sein damaliges Auto im Namen eines Bekannten abgeschlossen zu haben. Zu dieser Zeit befand sich der Angeklagte noch im Offenen Strafvollzug der JVA Attendorn, wo er auch den späteren Versicherungsnehmer kennengelernt hatte.

Geständig zeigte sich der Angeklagte, der derzeit aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Koblenz in Untersuchungshaft sitzt, nicht. „Meine Schwester hatte die Sachen im Internet verkauft. Weil sie aber zu der Zeit ein Pfändungskonto hatte, ging das Geld an mich und ich habe es ihr bar gegeben“, so der 35-Jährige. Auch mit den bestellten Elektronik-Waren will er nichts zu tun gehabt haben. „Das war eine Racheaktion meiner Schwester, weil ich sie damals angezeigt habe.“ Laut seiner Aussage habe sie mehrfach Sachen bestellt, immer unter anderem Namen. Das habe er deswegen mitbekommen, weil sie zu der Zeit noch zusammen im Siegerland gewohnt hätten.

Vereitelung oder Geldwäsche?

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„Gerade vor dem Hintergrund, dass Sie Ihre Schwester schon angezeigt hatten: Wurden Sie nicht skeptisch, als Sie Ihr Konto für die Verkäufe Ihrer Schwester zur Verfügung stellen sollten?“, hakte der Vorsitzende Richter Richard Sondermann nach. „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass sie so etwas machen würde“, so der Angeklagte. Staatsanwalt Philipp Scharfenbaum zeigte sich misstrauisch. „Sie merken schon, dass wir Ihnen das nicht abkaufen. Mit einem Freispruch kommen Sie hier nicht raus.“ Denn wenn der Angeklagte – wie behauptet – sein Konto für die Geschäfte seiner Schwester zur Verfügung gestellt haben soll, könne das nicht nur als Betrug, sondern auch als Vereitelung der Zwangsvollstreckung oder sogar Geldwäsche ausgelegt werden.

Vor Gericht wurde unter anderem die Ex-Frau (25) des Angeklagten als Zeugin vernommen. Auch ihre Aussage konnte den 35-Jährigen nicht entlasten: „Das Konto, auf das das Geld überwiesen wurde, lief auf meinen Namen. Er hatte es aber hauptsächlich genutzt. Ich wurde damals davon überrascht, dass die Bank mir das Konto gekündigt hatte und mir mitgeteilt wurde, dass sie keine Betrüger unterstützen würden.“ Daraufhin habe sie mit ihrer Schwägerin die Wohnung nach belastbaren und ausgedruckten Umsatzanzeigen durchsucht – und habe diese schließlich versteckt in einem Schrank gefunden, in dem sich Spiele ihrer Kinder befanden.

Weil die Schwester des Angeklagten wegen eines zwischenzeitlichen Umzugs offenbar keine Gerichtsvorladung erhalten hatte, wird ihre Zeugenaussage am nächsten Verhandlungstag erwartet.

Der nächste Verhandlungstag ist angesetzt auf Freitag, 25. September, um 9 Uhr im Amtsgericht Olpe, Saal 37.