Olpe/Finnentrop. Eine Frau sitzt in Olpe auf der Anklagebank – wegen 25-fachen Betrugs. Die Frau gestand und begründete die Taten mit ihrer Kaufsucht.

Wegen Betrugs in 25 verschiedenen Fällen hat eine 40 Jahre alte Frau am Freitag auf der Anklagebank des Schöffengerichts Olpe gesessen. In 24 Fällen habe sie auf verschiedenen Internet-Plattformen Ware angeboten, wie Thermo-Mix, Glätteisen oder Schuhe. Die Käufer haben ihr das Geld fristgerecht gezahlt. Allerdings habe die Angeklagte nie die Ware losgeschickt und das Geld auch nicht zurückerstattet, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll es sich um fast 6000 Euro handeln. In einem weiteren Fall soll die Angeklagte bei einem Büromarkt Artikel im Wert von rund 380 Euro bestellt und erhalten, jedoch nie bezahlt haben.

Im Laufe der Verhandlung räumte die Lennestädterin ihre Schuld ein. „Ich habe eine Kaufsucht, ich kann das nicht kontrollieren“, sagte sie unter Tränen. Auf die Frage des Richters, was sie von dem erhaltenem Geld gekauft habe, sagte die Angeklagte: „Ich kann mich nicht mehr erinnern. Ich kaufe dann einfach wahllos alle möglichen Dinge. Es tut mir so leid, ich schäme mich.“

Stationäre Behandlung

Bereits in der Vergangenheit war die 40-Jährige wegen Betrugs angeklagt gewesen. Insgesamt bekam sie damals eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monate, ausgesetzt auf Bewährung. Ihre Bewährungshelferin war ebenfalls bei der Verhandlung anwesend. Verteidiger Thomas Trapp sagte, dass seine Mandantin mit dem Ganzen abschließen möchte und einsieht, dass sie Hilfe braucht.

Erst Anfang des Monats war gegen die 40-jährige Wiederholungstäterin ein Haftbefehl erlassen, um weitere Taten zu verhindern. Doch statt Untersuchungshaft ordnete das Schöffengericht die Unterbringung in einer stationärer Einrichtung an. Seitdem darf die Frau kein elektronisches Gerät mit Internetzugang nutzen oder besitzen.

Aufgrund der psychischen Verfassung der Angeklagten einigten sich Verteidiger, Staatsanwalt und Richter darauf, die Hauptverhandlung zu vertagen und vorab ein neues psychologisches Gutachten anzufordern. Eingestellt wurde das Verfahren rund um die Bestellung im Büromarkt. Die nach wie vor offene Rechnung der Ware muss die Angeklagte begleichen.