Rönkhausen. Nachdem sich Schulpflegschaft und Schulleitung auch öffentlich über den Raummangel beklagt hatten, sieht der Bürgermeister keine großen Probleme.

Als unangemessen und überzogen stellt Bürgermeister Dietmar Heß die hitzige Debatte um die Raumsituation an der Rönkhauser Grundschule dar. Wie berichtet, haben Elternpflegschaft und Schulleitung kein gutes Haar an der Gemeinde, also dem Schulträger, gelassen, nachdem zum jetzt gestarteten neuen Schuljahr ein Raum- und Betreuungsbedarf entstand – und zwar dadurch, dass einerseits der zweite Jahrgang geteilt wurde und die Nachmittagsbetreuung ins benachbarte Pfarrheim umsiedeln musste. Und andererseits, weil der Träger der OGS – das DRK Kreisverband Olpe – laut Heß offenbar aus personellen Engpässen Eltern darum bat, ihre Kinder wenn möglich zuhause zu lassen. Aufgrund dieser Konstellation hatte sich unter anderem der Schulpflegschaftsvorsitzende Dominik Vielhaber mit einem offenen Brief an die Öffentlichkeit gewandt (wir berichteten).

Dachbodenausbau sehr schwierig

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Ein akutes Platzproblem will Heß aber weiterhin nicht ausmachen. Denn erst zum Schuljahr 2023/24 würde der nächste starke Jahrgang eingeschult, der dann eine Zweizügigkeit an der eigentlich einzügig geregelten Schule unumgänglich macht. Bis dahin sei noch genügend Zeit, um sich über mögliche Lösungen des Platzproblems Gedanken zu machen. Klar ist aber schon jetzt: Der Ausbau des Dachbodens oder auch die Nutzung der Wohnung werde sich schwierig gestalten. Das habe auch ein Architektenbüro aus Grevenbrück, das sich kürzlich die Situation vor Ort angeschaut hat, herausgestellt. Der Brandschutz spiele eine große Rolle, es fehlten Rettungswege, die Deckenbelastung müsste statisch neu geprüft werden und das Treppenhaus sei eigentlich viel zu klein.

Ein Sache versprach der Bürgermeister aber dennoch: Die Kinder aus Lenhausen und Rönkhausen werden auch zukünftig in Rönkhausen unterrichtet und nicht im Gemeindegebiet verteilt. Dieses Szenario könnte nämlich dann auftreten, wenn starke Jahrgänge, etwa 2023/24, eingeschult werden und aufgrund der herrschenden Regelung die Obergrenze von Eingangsklassen (liegt bei 23) im Gemeindegebiet in einzelnen Schulen überschritten würde. Dann könnte es zu Umverteilungen kommen. „Die Verwaltung möchte unbedingt nicht nur für eine wohnortnahe Beschulung, sondern auch eine gemeinsame Unterrichtung von Lenhauser und Rönkhauser Kindern sorgen“, verspricht Heß, der dafür plädiert, wieder Sachlichkeit in die hitzige Diskussion zu bekommen.