Attendorn. Die Pizzeria „Cor Cor“ in Attendorn ist geschlossen, der Betreiber über Nacht verschwunden. Eine Folge von Corona soll die Schließung nicht sein.

Zwei Worte: „unbekannt geflüchtet“. Sehr viel mehr weiß Vermieter Thomas Plugge aus Attendorn auch nicht. Als er vor gut drei Wochen mit seiner Frau aus dem Urlaub zurückgekommen war, fand er nur die Schlüssel in seinem Briefkasten und die verwaisten Räume der Pizzeria „Cor Cor“ in der Straße Zum Öhlchen vor. „Die Betreiber haben alles stehen und liegen gelassen. Wohin sie gegangen sind, wissen wir nicht“, so Plugge. Er vermutet, dass sie in ihre alte Heimat Italien zurückgekehrt sind. Eine Adresse hat er aber nicht. Eine Nacht- und Nebel-Aktion.

Erst im Dezember 2019 hatte die Pizzeria eröffnet, der Mietvertrag war vorerst auf ein Jahr befristet. Ob die plötzliche Schließung eine Folge des Corona-Lockdowns war? „Nein“, da ist sich Plugge sicher. Vielmehr sei es so gewesen, dass es keine endgültige Genehmigung für das Speiselokal gegeben hätte.

Die vorläufige Erlaubnis

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Das bestätigt auch Jannik Lenninger vom Ordnungsamt der Stadt Attendorn. „Es gab eine vorläufige Erlaubnis, um einen nahtlosen Übergang von einem Gewerbetreibenden zu einem anderen zu gewährleisten.“ Laut Gaststättengesetz (Paragraph 11: Vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis) soll diese Erlaubnis nicht für einen längeren Zeitraum als drei Monate erteilt werden. Die Frist kann allerdings verlängert werden, „wenn ein wichtiger Grund vorliegt“. Die Pandemie und der damit verbundene Lockdown, von dem eben auch Behördengänge betroffen waren, dürfte so ein wichtiger Grund gewesen sein.

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Generell sollten innerhalb dieser drei Monate alle Unterlagen beim Gewerbeamt eingereicht werden. Dazu gehören Dokumente, die sowohl die persönliche als auch die fachliche Zuverlässigkeit bestätigen sollen. Das betrifft Auszüge aus dem Bundes- und Gewerbezentralregister, die Teilnahme an einer Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften sowie eine Bescheinigung über die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz. Letztere darf nicht älter als drei Monate sein.

Die Sonderregelung

„Sobald der Gewerbetreibende die Unterlagen innerhalb dieser drei Monaten vorgelegt hat, wird dann auch eine unbefristete Erlaubnis ausgestellt. Diese unbefristete Erlaubnis gab es in diesem Fall tatsächlich nicht“, erklärt Lenninger. Dass die Pizzeria-Inhaber deutlich länger als die festgelegten drei Monate ihren Betrieb geführt hatten, liege an einer Sonderregelung. „Diese Erlaubnis braucht man nur, wenn man auch den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt. Der Betreiber hatte jedoch während des Corona-Lockdowns versichert, dass kein Alkoholausschank stattfinden werde“, so Lenninger weiter. Dementsprechend sei für diese Zeit eine Erlaubnis auch nicht notwendig gewesen.

Im Grunde habe der Betreiber nicht unrechtmäßig agiert, habe sich aber in einer Grauzone befunden. „Wenn es jetzt so weitergelaufen wäre, hätten wir eingreifen müssen“, sagt Lenninger. Dass der Betreiber nochmal ein Gewerbe in Attendorn anmelden könnte, ist unwahrscheinlich. „Er würde keine Erlaubnis mehr von uns bekommen, weil er unzuverlässig war.“

Verlust in Form von Mietrückständen hat Thomas Plugge nicht. Bereits ab dem 1. August soll Zum Öhlchen schon wieder eine neue Gaststätte einziehen.