Attendorn/Siegen. Das Urteil in dem Totschlag-Prozess von Attendorn ist gefallen. Ein 35-jähriger Mann ist angeklagt, einen 31-Jährigen erstochen zu haben.
Der 35-jährige Mann, der sich wegen Totschlags vor dem Landgericht Siegen verantworten muss (unsere Zeitung berichtete), wurde am Freitagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitz der Richterin Elfriede Dreisbach sieht es als erwiesen an, dass der Syrer den Tod des 31-jährigen Landsmannes zumindest „billigend in Kauf nahm“, als er ihn in der Attendorner Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge erstochen haben soll.
Zur Erinnerung: Am frühen Morgen des 9. September 2019 trafen die beiden Männer, der 35-jährige Angeklagte und der 31-jährige Geschädigte, in der Flüchtlingsunterkunft aufeinander. Für das darauf folgende Tatgeschehen gibt es keine Zeugen. Der Angeklagte hatte im Rahmen einer Einlassung erklärt, dass der Geschädigte mit einem Messer plötzlich vor ihm gestanden habe. Er habe sich gewehrt und durch den Sturz soll sich der Geschädigte die Stichverletzung im Bauch, die später zum Tod führte, zugezogen haben.
In der Urteilsbegründung führte Richterin Elfriede Dreisbach aus, dass seine Einlassung im Laufe des Prozesses widerlegt worden sei. Nicht zuletzt durch das Rekonstruktionsgutachten durch zwei Experten, die „überzeugend dargelegt haben, dass der Stichkanal durch den vom Angeklagten geschilderten Tatverlauf nicht zu erklären ist“. Er soll dem 31-Jährigen mit dem Messer, dessen Klingenlänge unter zehn Zentimeter betrug, „kraftvoll von unten nach oben“ mittig in den Oberbauch gestochen haben.
Tatwaffe nicht gefunden
Der Mann, der nach der Tat noch lebte, schloss sich verletzt in seinem Zimmer ein und wählte den Notruf. Den eintreffenden Rettungskräften soll er gesagt haben, dass es keinen Kampf gab. Richterin Dreisbach führte weiterhin aus, dass es bei dem Geschädigten auch keinerlei Abwehrverletzungen gegeben habe. Der Angeklagte soll dem Geschädigten – die Männer hatten seit Jahren ein konfliktbehaftetes Verhältnis – bereits in der Vergangenheit Gewalt angedroht haben. Die Tatwaffe, die der Angeklagte nach eigenen Angaben entsorgt hatte, wurde trotz Metalldetektoren und Spürhunden nicht gefunden.
Der Strafrahmen bewegt sich beim Totschlag zwischen fünf und 15 Jahren. Mordmerkmale konnte das Gericht nicht feststellen. Die Strafkammer verurteilte den Mann zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe. Zudem werden ihm die Kosten des Verfahrens und die der Nebenklage auferlegt. In ihren Plädoyers hatte die Nebenklage eine Haftstrafe von 15 Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahren und sechs Monate gefordert. Die Verteidigung forderte aufgrund „Zweifel an einem vorsätzlichen Handeln“ Freispruch.