Attendorn/Siegen. Auch am achten Verhandlungstag gibt es noch keine Plädoyers im Totschlag-Prozess von Attendorn. Verteidiger fordert weiteres Gutachten.

Der Totschlag-Prozess von Attendorn wird zur unendlichen Geschichte. Auch am achten Verhandlungstag im Siegener Schwurgericht wurde es plötzlich wieder nichts mit den Plädoyers. Grund: Verteidiger Stefan Rückle kündigte eine Einlassung des Angeklagten mit Darstellung der Geschehnisse vom 9. September 2019 in der Flüchtlingsunterkunft Donnerwenge in Attendorn im Gerichtssaal an.

Laut Anklage soll der Syrer (35) dort einen Landsmann (31) erstochen haben. Über seinen Anwalt hatte er bisher die Tat bestritten und behauptet, der 31-Jährige sei mit dem Messer auf ihn losgegangen und er habe sich nur gewehrt. Gerichtsmediziner aus München hatten bei der Rekonstruktion diese Version jedoch ausgeschlossen und festgestellt, dass es sich um einen aktiven Messerstich gehandelt haben muss, der zum Tod führte.

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Er sei aus seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft gegangen und da habe der 31-Jährige plötzlich vor ihm gestanden, so der Angeklagte: „Er spielte mit seinem Bart. Seine Blicke machten mir Angst. Er beleidigte mich. Dann zog er das Messer. Ich habe ihn dann an beiden Handgelenken festgehalten, nach unten gedrückt und weggeschubst. Er fiel zu Boden und rannte in sein Zimmer. Ich wusste nicht, dass er verletzt war.“

Messer weggeworfen

Das Messer habe er mitgenommen und 50 Meter entfernt aufs Feld geworfen: „Ich hatte Angst, dass er mich verfolgt. Zunächst wollte ich eigentlich zur Polizei.“ Zur Frage von Richterin Elfriede Dreisbach, warum er sich denn nicht dort gemeldet habe, meinte der 35-Jährige: „Immer wenn ich dahin gegangen bin, hat die Polizei mir nicht weitergeholfen.“ Er habe die Tat erneut so geschildert wie über seinen Verteidiger, so Dreisbach: „Die Sachverständigen sagen aber: Das kann so nicht gewesen sein.“ – „Das ist aber die Wahrheit“, versicherte der Angeklagte. „Aus unserer Sicht sehen wir keine solche Abweichung, dass es eine weitere Einschaltung der Gerichtsmedizin München notwendig machen würde“, meinte Richterin Dreisbach zu den Schilderungen des Angeklagten.

Nach einer Verhandlungsunterbrechung stellte Verteidiger Stefan Rückle den Antrag auf ein ergänzendes Rekonstruktionsgutachten. Dies solle beweisen, dass sich der Geschädigte beim Aufprall auf den Boden seitlich gedreht habe und so das Messer in seinen Körper eingedrungen sei.

Fortsetzung am 25. Juni

„Der Stichkanal geht von rechts unten steil aufsteigend nach oben. Das halte ich biomechanisch für unmöglich. Ich kann mir das Ergebnis der Sachverständigen vorstellen, würde es mir aber gerne von ihnen bestätigen lassen“, sagte Staatsanwalt Rainer Hoppmann. Das Gericht werde in Ruhe über den Antrag beraten, so Richterin Dreisbach.

Der Prozess wird am 25. Juni fortgesetzt.