Olpe. Der stellv. Schulleiter der Franziskusschule, Björn Donadell, teilt den Eltern mit, welche Stornogebühren anfallen. Das Land NRW zahlt nichts.
Was sich bereits vor einigen Wochen abzeichnete, ist jetzt amtlich. Der stellvertretende Schulleiter der St. Franziskusschule, Björn Donadell, hat die betroffenen Eltern per Email über die endgültige Absage der für diesen Herbst geplanten Jubiläumsfahrt nach Rom informiert. Ein Ärgernis, so Schul-Pressesprecher Manuel Cordes auf Anfrage unserer Redaktion am späten Nachmittag, sei das Verhalten der Landesregierung, die öffentlichen Schulen die Stornogebühren erstatte, privaten aber nicht. Hintergrund: Das Schulministerium hatte nur den öffentlichen Schulen Fahrten bis zu den Herbstferien (12. bis 24. Oktober) untersagt.
Unter den Corona-Gegebenheiten, so Cordes, wäre es aber unverantwortlich gewesen, die Reise nach Rom quasi auf eigene Verantwortung durchzuführen, nur um den Stornokosten zu entgehen. Dass man jetzt auf den Stornogebühren sitzen bleibe, empfinde man als ungerechtfertigt.
Donadell schreibt u. a.: „Leider kommt es nun so, wie es schon abzusehen war: Unsere Schul-Romfahrt anlässlich des Schuljubiläums findet nicht statt. Diese Entscheidung beruht maßgeblich auf dem Beschluss der Schulkonferenz vom April diesen Jahres und dem Erlass der Schulministeriums NRW, der es den öffentlichen Schulen des Landes verbietet, bis zu den Herbstferien Schulfahrten ins Ausland durchzuführen.“
Vollmacht ist zu unterschreiben
Deshalb, so Donadell, habe die Schule nach einer Rücksprache mit der Firma Höffmann den Rücktritt von der Reise erklärt. Die damit verbundenen Modalitäten: „Damit dieser wirksam wird, gilt es nun, Folgendes zu beachten: Um den Reiserücktritt rechtssicher durchführen zu können, muss noch vor den Sommerferien von allen, die an der Reise teilgenommen hätten, die beigefügte Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben in der Schule vorliegen.“ Diese müsse entweder persönlich bei den Lehrkräften abgegeben oder per Brief an die Schule geschickt werden.
Die Vollmacht werde zusätzlich an alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 9 als Ausdruck verteilt. Oberstufenschülerinnen und -schüler, die die Vollmacht nicht ausdrucken könnten, könnten sich in dieser Woche ein Exemplar im Sekretariat der Schule abholen.
„Minimale Stornogebühren“
Donadell weiter: „Wir haben dieses Vorgehen gewählt, da wir so gewährleisten können, dass jeder Reiseteilnehmer die minimalen Stornogebühren von 20 Prozent zahlen muss, ein Vollzahler also 90 Euro. Die Stornokosten-Abrechnung bzw. die Rückerstattung darüber hinausgehender bereits getätigter Zahlungen erfolgt dann direkt über den Reiseveranstalter Höffmann-Schulreisen. Der Reiseveranstalter wird also bald in Absprache mit der Schulleitung Sie bzw. euch entsprechend kontaktieren und informieren. Wenn es bei Ihnen oder euch absehbar zu finanziellen Schwierigkeiten oder Engpässen kommt und die Stornokosten nicht selbst getragen werden können, besteht die Möglichkeit, formlos finanzielle Unterstützung aus dem Rom-Sozialfonds zu beantragen.“ Die Anträge seien bis zum Sommerferienbeginn per Brief (Abgabe im Sekretariat) oder per E-Mail an c.scheppe@franziskus-olpe.de zu richten.
Klarheit für alle
Abschließend drückt Donadell sein Bedauern aus, dass die Reise nicht stattfinde: „Wir bedauern es sehr, dass unsere Jubiläums-Schulfahrt nach Rom durch die Gefahren, die von der Corona-Pandemie ausgehen, nicht stattfinden kann, vor allem unter den positiven Eindrücken, die wir letzten Herbst auf der Kundschafter-Fahrt erlangen konnten.
Die Entscheidung, dass die Schul-Romfahrt in diesem Jahr nicht stattfinden wird, sorgt hoffentlich bei allen für Klarheit und auch eine gewisse Beruhigung. Ich hoffe, dass wir weiterhin als Schulgemeinschaft gut und gesund durch die von der Pandemie geprägte Zeit kommen. Bleiben wir alle zuversichtlich…. .“