Grevenbrück. In Grevenbrück ist ein dreijähriger Junge nach einem Brand tot aufgunfen worden. Der Vater des Kleinkindes steht unter dringendem Tatverdacht.
Im Lennestädter Ortsteil Grevenbrück hat sich ein Familiendrama abgespielt. Der tote Junge, der am Sonntagnachmittag nach einem Brand in einem Wohnhaus in Grevenbrück gefunden wurde, ist gewaltsam getötet worden, vermutlich von seinem eigenen Vater. Die Ermittlungen der eingesetzten Mordkommission ergaben einen konkreten Verdacht gegen den 33-Jährigen.
Zunächst konnte sich kaum jemand einen Reim darauf machen, was sich am Sonntag in der Dr. Paul-Müller-Straße, Haus Nummer 62, abgespielt haben könnte. Als die Feuerwehr gegen 16 Uhr zum Einsatzort kam, fand sie zunächst einen Mann schwer verletzt vor dem Haus liegen. Dieser wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen und liegt seitdem im Koma. Nach dem Löschen des Brandes entdeckten Feuerwehrleute dann den Leichnam des Kleinkinds in der Wohnung.
Tod durch Gewalteinwirkung
Wesentliche neue Erkenntnisse brachte die Obduktion des Leichnams am Montag in Dortmund. Demnach starb der Dreieinhalbjährige durch Gewalteinwirkung und nicht infolge des Brandes. Die Mordkommission fand heraus, dass der 33-jährige Mann, der bisher nicht vernommen werden konnte, der Vater des Jungen ist.
Die weiteren Ermittlungen ergaben bald einen konkreten Verdacht gegen den Vater. Er soll seinen Sohn getötet und anschließend in seiner Wohnung das Feuer gelegt haben, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Staatsanwaltschaft Siegen, der Mordkommission Hagen sowie der Kreispolizeibehörde Olpe. Wie der Junge konkret zu Tode kam, will die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mitteilen.
Polizei vermutet Suizidversuch
Nach der Tat und der Brandlegung soll der Mann aus dem Fenster der im Obergeschoss liegenden Wohnung etwa drei Meter in die Tiefe gesprungen sein, vermutlich um sich selber das Leben zu nehmen, so die Ermittler. Konkrete Erkenntnisse zum Tatmotiv liegen derzeit nicht vor. Eine Vernehmung des Tatverdächtigen werde in der nächsten Zeit nicht erfolgen können, so die Polizei.
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Fest steht, dass sich das Kind nicht gegen seinen Willen oder gegen den Willen der Mutter in der Wohnung des Vaters aufgehalten hatte, sondern der Junge, der bei seiner Mutter lebte, habe am Sonntag seinen Vater in einvernehmlicher Absprache der Eltern besucht, so Michael Klein, Sprecher der Kreispolizeibehörde in Olpe.
Haftbefehl beantragt
Warum die Situation in dem Wohnhaus, das zu einem benachbarten metallverarbeitenden Betrieb gehört, dann eskalierte, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Beschuldigten beantragt. Die Ermittlungen dauern an.