Kreis Olpe. Die Pfarrer der Pastoralverbünde des Dekanats Südsauerland haben sich darauf verständigt, wie Gottesdienste ab dem Wochenende ablaufen sollen.

In einer Video-Konferenz haben sich am Mittwochmorgen die sieben Pfarrer der Pastoralverbünde des Dekanats Südsauerland über die Wiederaufnahme der Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie abgestimmt. Vor allem in den größeren Kirchen werden wieder öffentliche Gottesdienste ab dem Wochenende angeboten. Der Zugang zu den Gottesdiensten wird begrenzt, denn die Zahl der zugelassenen Gottesdienstbesucher richtet sich nach der Größe des Raumes.

Ordnungsdienst achtet auf Abstände

In den Kirchen wird die Zahl der maximal nutzbaren Plätze erhoben und deutlich markiert. Dabei gilt, dass nach allen Seiten hin der von den Behörden gebotene Mindestabstand eingehalten wird. „Nicht jede Kirche ist zur Zeit aus Platzgründen für den Gottesdienst geeignet“, sagt Dechant Andreas Neuser, der mit den Pfarrern des Dekanates die Situation koordiniert.

Wo und wann im Wendener Land gefeiert wird

Ab dem 1. Mai werden nach den Vorschriften der Erzdiözese Paderborn und des Landes NRW sowie mit den kommunalen Behörden nach folgenden Regel im Pastoralen Raum Wendener Land die heiligen Messen gefeiert:

St. Severinus: Freitag, 1. Mai, ab 9 Uhr; Samstag, 2. Mai, ab 17 Uhr; So., 3. Mai, ab 10.30 Uhr.

St. Marien Altenhof: 1. Mai ab 9.30 Uhr; 3. Mai ab 10.30 Uhr

St. Kunibertus Hünsborn: Sonntag, 3. Mai, ab 9 Uhr.

St. Hubertus Ottfingen: Samstag, 2. Mai, ab 18 Uhr.

St. Antonius Eins. Gerlingen: Samstag, 2. Mai, ab 18.30 Uhr.

St. Antonius Hillmicke: Sonntag, 3. Mai, ab 9 Uhr.

Aufgrund der Abstandsregeln stehen in den Kirchen nur begrenzte Plätze zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, jedoch bitten wir Sie, falls sie abgewiesen werden, nicht enttäuscht zu sein. Gläubige, die zur Risikogruppe gehören, sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Weitere Infos: www.pv-wendener-land.de

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Familien und Paare dürfen zusammen sitzen. Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist darauf zu achten, dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Ein Ordnungsdienst achtet darauf. Die Gläubigen sollen ihr eigenes Gotteslob mitbringen. Kircheneigene Gesangbücher dürfen nicht benutzt werden. In Attendorn wird darum gebeten, dass diejenigen, die mitsingen möchten, einen Mund- und Nasenschutz tragen. Das ist allerdings in den Pastoralverbünden unterschiedlich geregelt. Die Zahl der liturgischen Dienste wird auf ein Minimum reduziert.

Weihwasserbecken bleibt leer

Gottesdienste im Internet werden im Dekanat zur Zeit von den Pastoralverbünden aus Attendorn, Drolshagen und Lennestadt angeboten. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die die Gottesdienste mitfeiern wollen, die aber nicht kommen können. Das Sonntagsgebot bleibt weiterhin ausgesetzt. Körbe für die Kollekte werden nicht durchgereicht, sondern zum Beispiel am Ausgang aufgestellt. Das Weihwasserbecken bleibt leer.

Vor Beginn der Kommunionausteilung desinfiziert sich der Priester die Hände und legt einen Mund- und Nasenschutz an. Die Kommunion wird ohne Spendedialog („Der Leib Christi“ – „Amen“), in einem angemessenen Abstand gereicht. Dabei trägt der Priester Einmalhandschuhe, alternativ wird eine Zange zum Austeilen benutzt. Die Mundkommunion muss bis auf Weiteres unterbleiben. Seelenämter im Familienkreis sind wieder möglich. Taufen und Trauungen verlangen eine besonders sorgfältige Einhaltung der Regeln. Wie es mit Werktagesgottesdiensten, Prozessionen und Wallfahrten weitergeht, wird vor Ort entschieden.