Kreis Olpe/Heggen. Antonius Hamers aus Heggen ist Verbindungsmann der katholischen Kirche zur NRW-Regierung. Wie er Gottesdienste wieder möglich machen möchte.

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet und die Religionsgemeinschaften haben sich für eine Lockerung der Corona-Maßnahmen im religiösen Leben ausgesprochen. Besonders nah am politischen Geschehen der Landesregierung ist der aus Heggen stammende Domkapitular Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros in Düsseldorf. Das Büro ist die Kontaktstelle der fünf in NRW liegenden (Erz-)Bistümer zur Landesregierung, zu den Ministerien, zu den politischen Parteien, Institutionen und Verbänden sowie zu den evangelischen Landeskirchen. Unsere Redaktion sprach mit ihm über die derzeitige Situation.

Das Verbot religiöser Zusammenkünfte bleibt nach dem Gespräch zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel am 15. April weiter bestehen. NRW-Minister Stamp hat allerdings in Aussicht gestellt, dass eventuell Ende des Monats Gottesdienste möglich werden. Glauben Sie daran?

Dr. Antonius Hamers: Ich gehe davon aus, dass es im Laufe des Monats Mai möglich sein wird, Gottesdienste mit einer kleinen Öffentlichkeit zu feiern.

Am 17. April fand ein Gespräch des Bundesinnenministeriums mit Religionsgemeinschaften statt. Haben Sie Informationen, wie man hier auseinander gegangen ist?

Da wurde vereinbart, dass die einzelnen Religionsgemeinschaften Hygieneregeln vorlegen. Zuständig ist das jeweilige Bundesland. Der Abgleich wird auf Bundesebene erfolgen.

Noch kurz vor der Absage aller öffentlichen Gottesdienste fand eine Diakonweihe im Sauerländer Dom statt. Weihbischof Matthias König ließ dort verlauten, dass die Mundkommunion nicht möglich ist. Werden die Gläubigen auf diese Möglichkeit lange Zeit verzichten müssen?

Zu den Hygieneregeln gehört, dass auf die Mundkommunion verzichtet wird. Ebenso auf Weihwasser.

Auch der Friedensgruß, den ohnehin nicht alle Gläubigen für gut befinden, wurde in besagter Messe mit der üblichen Handreichung nicht vollzogen. Fällt dieser jetzt „unter den Tisch“?

Der Friedensgruß wird ausgesetzt. Generell ist körperlicher Kontakt zu vermeiden.

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Ist in Bezug auf die Handkommunion – um die Hygiene einzuhalten – eine Änderung vorgesehen oder notwendig?

Derzeit steht nicht fest, welche Hygienemaßnahme hier zu treffen ist. Eine Möglichkeit: Geistlicher sowie Kommunionhelfer desinfizieren sich vor der Kommunionausteilung die Hände.

Gemeinden mit großen Kirchen sind jetzt bei den Abstandsregeln im Vorteil. Werden diese vorrangig wieder Gottesdienste anbieten können?

Wenn in Kapellen zwei oder drei Personen sitzen, ist das auch in Ordnung. Die Plätze sollen markiert werden. Im Ein- und Ausgang soll man sich nicht begegnen. Beim Kommuniongang sind die Abstände einzuhalten. Ich empfehle Gottesdienste unter freiem Himmel. Wenn hierbei der Abstand eingehalten wird, ist die Gefahr nahezu ausgeschlossen, sich anzustecken. Bei den Lockerungen sollten die Kasualien (Taufen, Trauungen, Beerdigungen etc.) berücksichtigt werden, so dass auch hier Gottesdienste mit den gleichen Maßregeln stattfinden können.

Ein Geistlicher sagte mir, dass er dafür gewesen wäre, die Alltagsgottesdienste weiterhin stattfinden zu lassen. Seine Meinung war, dass es hierbei gut zu händeln sei, die Abstandsregeln zu erfüllen. War das mit der Politik nicht zu machen?

In der Situation gab es keine verantwortbare Alternative. Niemand wusste, wo es hingeht. Als das gesamte öffentliche Leben heruntergefahren wurde, wäre es unverantwortlich gewesen, hier eine Ausnahme zu machen. Da herrschte volle Einigkeit bei den fünf zuständigen Bischöfen.

Als Direktor des Katholischen Büros NRW in Düsseldorf sind Sie für die Bistümer Münster, Essen, Aachen und die Erzbistümer Köln und Paderborn zuständig. Ist Kardinal Woelki aus Köln zum Sprecher der Bischöfe dieser fünf Bistümer geworden, denn er erhebt in den letzten Tagen des Öfteren seine Stimme?

Kardinal Woelki ist der ranghöchste Bischof in NRW. Deshalb vertrat er die fünf Bistümer im Gespräch mit Ministerpräsident Armin Laschet. Das war zuvor selbstverständlich mit den anderen Bischöfen abgesprochen.

Wer gibt eigentlich den „Startschuss“, dass wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden?

Dafür ist die Landesregierung zuständig, die auch die Corona-Verordnung erstellt hat.

Zum Schluss noch eine ganz andere Frage: Sie sind seit Ende Januar residierender Domkapitular am St.-Paulus-Dom in Münster, leiten aber das katholische Büro in Düsseldorf. Lässt sich das vereinbaren?

Mein Hauptwohnsitz ist Münster. In der Woche leite ich das katholische Büro in Düsseldorf. Am Wochenende komme ich meinen Aufgaben als Domkapitular in Münster nach.