Kreis Olpe. In 34 von 52 Pflege- und Behinderteneinrichtungen hat der Kreis schon Reihentestungen durchgeführt. Fachbereichsleiter Michael Färber klärt auf.
Im Kreis Olpe werden vergleichsweise viele Menschen auf das Corona-Virus getestet. Zu der hohen Zahl tragen vor allem auch die Reihentestungen bei, die in Pflegeeinrichtungen und bei Pflegediensten sowie in ambulanten und stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe durchgeführt werden. Warum diese Untersuchungen notwendig sind, das erklärt Michael Färber, Leiter des Fachbereichs Jugend, Gesundheit, Soziales des Kreises Olpe.
Wann werden Reihentestungen angeordnet?
Färber: Der Kreis Olpe als Untere Gesundheitsbehörde hat die Einrichtungen im Bereich der Pflege und der Behindertenhilfe einer Reihentestung unterzogen, in denen Bewohner bzw. Pflegebedürftige und Mitarbeiter als COVID-19-Infizierte gemeldet wurden, und wo der Einrichtungsleitung Bewohner bzw. Pflegebedürftige und Mitarbeiter aufgefallen sind, bei denen typische Symptome vorhanden waren und nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sie mit dem Corona-Virus infiziert sind.
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Welche Konsequenzen hat dies für die Einrichtungen?
Färber: Um dem Personalmangel entgegenzuwirken, spricht der Kreis Olpe bei Pflegekräften, die nur als Kontaktpersonen gelten, nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) eine reduzierte Quarantäne aus. Für tatsächlich infiziert Pflegekräfte gilt dies natürlich nicht, im Gegenteil: Sie dürfen ihre Tätigkeit erst dann wieder aufnehmen, wenn eine Wiederholungstestung ein negatives Ergebnis zeigt.
Die Infizierten nicht zu finden und weiter arbeiten zu lassen, wäre nicht nur unverantwortlich, sondern auch nicht zielführend, weil sich weitere Personen (auch beim Personal) infizieren und erkranken könnten.
Wie können die notwendigen Schutz- und Isolierungsmaßnahmen dort umgesetzt werden?
Färber: In enger Absprache der Einrichtungen, deren Trägern, der WTG-Behörde (Beratungs- und Prüfbehörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz, ehemals Heimaufsicht) und des Gesundheitsamtes sind die Vorgaben der Landesverordnung für jede Einrichtung umgesetzt worden. Dazu haben deren Leitungen auf die individuell vorherrschenden Begebenheiten Vorschläge eingereicht, die vom Kreis Olpe geprüft und genehmigt wurden. Neben den allgemeinen Maßnahmen zur persönlichen Schutzausrüstung der Mitarbeiter sind Konzepte zur Umsetzung der Quarantäne beschrieben worden. Dies beinhaltet zum Beispiel etagen- oder bereichsweise Trennung von infizierten und nicht infizierten Bewohnern.
Wie häufig und für wen werden die Untersuchungen wiederholt?
Färber: Alle Einrichtungen werden bei Meldung von Infizierten oder von Personen mit typischen Symptomen einmal einer vom Gesundheitsamt angeordneten Reihentestung unterzogen. Gemäß den Empfehlungen des RKI unterstützt das Gesundheitsamt die Heimleitungen, ein wirksames Monitoring der klinischen Symptome zu entwickeln und durchzuführen. Anhand dieser Beobachtungen sollen die Einrichtungen eigenverantwortlich und sehr niederschwellig festlegen können, ob zusätzliche Tests bzw. Wiederholungstestungen durchzuführen sind. Erste Erfahrungen aus drei Einrichtungen haben gezeigt, dass vor Ort sehr gut eingeschätzt werden kann, wer infiziert sein könnte.
Wie lange planen Sie, dieses Verfahren fortzusetzen?
Färber: Reihentestungen werden jeweils nur einmal in den Einrichtungen durchgeführt. Diese Testungen sind bisher in 34 von insgesamt 52 Einrichtungen bzw. ambulanten Diensten durchgeführt worden. Somit stehen ggf. noch maximal 18 weitere Reihentestungen an.
Wer trägt eigentlich die Kosten der vielen Testungen?
Färber: Die Frage der Kostenübernahme ist aktuell noch auf Landesebene in Klärung. Aktuell geht der Kreis Olpe in Vorleistung.
Warum geht der Kreis so vor?
Färber: Durch die Reihentestungen und dem Testen auch von asymptomatischen Personen können wir COVID-19-Infektionen schneller aufdecken und Infektionsketten frühzeitiger durchbrechen. Zugleich werden so durch angeordnete Quarantänemaßnahmen neue Infektionen bei stark gefährdeten Risikogruppen verhindert.