Attendorn. Nicht-öffentlich verhandelt das Landgericht gegen einen 15-jährigen Attendorner. Er soll versucht haben, einen ebenfalls 15-Jährigen zu töten.
Es ist eine Tat, die fassungslos und sprachlos macht. Wegen versuchten Mordes verhandelt die 2. Große Strafkammer des Landgerichtes Siegen am Dienstag, 10. März, als Jugendkammer hinter verschlossenen Türen. Grund für die nicht-öffentliche Verhandlung: Angeklagter und Opfer sind erst 15 Jahre alt.
Höchststrafe zehn Jahre
Die Dauer der Jugendstrafe ist im Paragrafen 18 des Jugendgerichtsgesetzes geregelt.
Das Höchstmaß der Strafe für einen Jugendlichen beträgt zehn Jahre.
Abgespielt hat sich der Fall nach Informationen unserer Zeitung am 16. September vergangenen Jahres in Attendorn. Der in der Jugendstrafanstalt Wuppertal-Ronsdorf inhaftierte Angeklagte soll den gleichaltrigen Jungen unter dem Vorwand, sich nach Streitigkeiten aussöhnen zu wollen, auf den Spielplatz an der Dortmunder Straße gelockt haben. Beide hätten sich auf den Turm eines Klettergerüstes begeben. Dort habe der 15-Jährige dem gleichaltrigen Jungen ein Messer in den Oberbauch gerammt, um ihn zu töten, so die Anklage. Einem Mädchen beim Spielplatz habe er danach zugerufen: „Ich habe ihn abgestochen.“ Dann sei er geflüchtet.
Nur durch Not-OP gerettet
Die Stichwunde war zwei Zentimeter lang und sechs Zentimeter tief. Nur durch eine Notoperation im Olper Krankenhaus habe der lebensgefährlich verletzte Junge, der einen erheblichen Blutverlust erlitt, gerettet werden können. Mehrere Tage lag er auf der Intensivstation. Heute soll er wieder wohlauf sein.
Wie unsere Zeitung erfuhr, geht die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag, sondern von versuchtem Mord aus, weil das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt sei. Der Angeklagte habe die Situation bewusst ausgenutzt.
Die beiden 15-Jährigen gingen in Parallelklassen in einer Attendorner Schule. Noch bis einen Monat vor der Tat seien sie gut befreundet gewesen, heißt es. Doch damit sei es dann vorbei gewesen. Der Angeklagte habe ein hohes Aggressionspotenzial gegenüber seinem Mitschüler gehabt, weil dieser Lügen über ihn verbreitet habe. Gegenüber vier Mitschülern soll er geäußert haben, dass er ihn abstechen wolle.
Sieben Verhandlungstage
Insgesamt sieben Verhandlungstage sind für den nicht-öffentlichen Prozess vor der Siegener Jugendkammer angesetzt. Nach dem Verhandlungsplan soll das Urteil am 14. Mai gesprochen werden. Viele Zeugen werden gehört, auch Mitschüler. Zudem ist neben der Jugendgerichtshilfe auch ein psychiatrischer Sachverständiger, wie häufig in Jugendprozessen, in der Verhandlung dabei. Die Staatsanwaltschaft geht aber von einer Schuldfähigkeit des 15-Jährigen aus.
Der schockierende Fall weist Parallelen auf zu der Tat in Wenden im Oktober 2018. Damals waren Angeklagter und Opfer ebenfalls an der gleichen Schule, der Gesamtschule in Wenden. Ein 14-Jähriger hatte seinen zwei Jahre älteren Mitschüler erwürgt.