Wenden/Siegen. . Das Gericht hat die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet: Sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags lautet das Urteil.

Im Prozess gegen einen Teenager, der einen Mitschüler im Kreis Olpe getötet haben soll, ist das Urteil gefallen. Der Jugendliche hatte zugegeben, seinen Mitschüler (16) erwürgt zu haben. Nun muss er wegen Totschlags in die geschlossene Psychiatrie.

Im Oktober 2018 soll der damals 14-Jährige in Wenden den zwei Jahre älteren Mitschüler mit bloßen Händen getötet haben. Die Tat soll sich laut Anklage in einem Waldstück nahe der Schule ereignet haben. Der Jüngere sei in den Älteren verliebt gewesen, aber von diesem zurückgewiesen worden. Es sei zum Streit zwischen den beiden gekommen.

Staatsanwaltschaft forderte Haftstrafe

Nach dem psychiatrischen Gutachten und den Plädoyers war das Urteil im nicht-öffentlichen Prozess wegen des getöteten Schülers von Wenden keine Überraschung mehr, sondern zu erwarten. Das Jugendschwurgericht des Siegener Landgerichtes unter Vorsitz von Richterin Sabine Metz-Horst hat am Donnerstagnachmittag für den 15-Jährigen die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie angeordnet: Sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags lautet das Urteil. Dabei gilt das Prinzip: Therapie vor Strafe. Der 15-Jährige kommt jetzt direkt in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus.

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Für eine Unterbringung hatte sich Prof. Dr. Johannes Hebebrand in seinem psychiatrischen Gutachten ausgesprochen. Der Ärztliche Leiter der Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Klinik der Uni Duisburg-Essen hatte bei dem jungen Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung festgestellt und dringenden Handlungsbedarf gesehen. Staatsanwalt Reiner Hoppmann hatte für acht Jahre Jugendstrafe wegen Mordes und eine Unterbringung plädiert, Verteidiger Martin Kretschmer für sechs Jahre wegen Totschlags sowie ebenfalls für eine Therapie in einer psychiatrischen Klinik.

Zur Frage ob er Revision einlegen wird, sagte Reiner Hoppmann, der acht Jahre wegen Mordes beantragt hatte: „Die Strafe ist nicht so weit neben dem, was ich beantragt habe. Wir prüfen das noch.“ Auch Verteidiger Martin Kretschmer scheint zufrieden mit dem Urteil. „Ich habe vorgetragen, dass ich keine Mordmerkmale sehe. Dem hat sich die Kammer angeschlossen. Ich bin mit dem Urteil zufrieden. Wichtig ist, dass er jetzt die Hilfe bekommt, die er dringend braucht. Es gibt keine Gründe in Revision zu gehen“, sagte er.