Kreis Olpe. Bereits beim Kauf eines Brötchens muss künftig auch im Kreis Olpe der Kassenzettel ausgedruckt werden, egal ob der Kunde dies will oder nicht.
Alleine für das Bäckergewerbe wird ab dem kommenden Jahr mit Milliarden zusätzlicher Kassenbons gerechnet. Bereits beim Kauf eines einzelnen Brötchens muss der Kassenzettel ausgedruckt werden, ganz gleich, ob der Kunde dies wünscht oder nicht.
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Hintergrund ist die Belegausgabepflicht, die am 1. Januar in Kraft tritt. Betroffen sind zahllose Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen. Das gilt daher nicht nur für das Bäckerhandwerk, sondern für den Handel insgesamt.
Teurer Gewerbemüll
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Ärgerlich zudem: Die Kassenbelege dürfen nicht einfach in den Papiermüll gegeben werden. Es handelt sich meist um spezielles Thermopapier, das nicht nur mit hohem Energieaufwand hergestellt wird, sondern auch im Gewerbemüll entsorgt werden muss. Es kann nicht über den gewöhnlichen Papiermüll recycelt werden. Hinzu kommt, dass die Belege ab kommendem Jahr in der Regel deutlich länger werden und noch mehr Thermopapier beanspruchen dürften: Es sind dann weitere Angaben aufzudrucken, die auf die technische Sicherheitseinrichtung (tSE) zurückgehen, die grundsätzlich ab dem 1. Januar für Kassensysteme zu verwenden ist. Eben diese verpflichtende Sicherheitseinrichtung sorge dafür, dass ein Geschäftsvorgang bereits durch die erste Eingabe in das Kassensystem unveränderbar abgesichert ist, erläutert IHK-Geschäftsführer Hans-Peter Langer.
Bürokratische Überregulierung
Da der Verkäufer vorher nicht wissen könne, ob der Kunde am Ende vielleicht doch auf einen Kassenbon besteht, müsse er den Verkauf so oder so in der Kasse buchen. So kommt auch Thomas Weissner, Geschäftsführer der Leder Jäger GmbH in Siegen, zu dem Schluss: „Die neuen Verordnungen sind ein typischer Fall von bürokratischer Überregulierung, dem Einhalt geboten werden muss!
Petra Lenneper, Inhaberin des gleichnamigen Fachgeschäftes für Uhren und Schmuck in Würdinghausen, sieht das ähnlich. Sie hält die Folgen der Belegausgabepflicht nicht nur für unverhältnismäßig, sondern auch für eine Imageschädigung vieler Betriebe: „Das ist eine weitere unzumutbare Gängelung durch den Gesetzgeber, der uns damit das Leben schwerer macht. Es ist sehr ärgerlich, dass gerade die kleinen und mittleren Unternehmen hierdurch als vermeintliche Steuerbetrüger abgestempelt werden!“
Nachbesserung gefordert
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Die Belegausgabepflicht soll einen Beitrag gegen Steuerhinterziehung leisten. „Dies unterstützen wir grundsätzlich“, erklärt Hans-Peter Langer. „Allerdings führt die Vielzahl neuer Regelungen mittlerweile dazu, dass sich etliche Betriebe vorverurteilt fühlen.“ Zwar sehe die Abgabenordnung Ausnahmetatbestände beim Verkauf von Waren „an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen“ vor, aber die Gewährung von Ausnahmen aus „Zumutbarkeitsgründen“ liege im Ermessen der Finanzämter. Dies werde zu immer neuen Konfliktsituationen führen, betont Wolfgang Keller, Geschäftsführer der Autohaus Keller GmbH & Co. KG in Siegen und Vorsitzender des IHK-Einzelhandelsausschusses: „Benötigt wird eine grundlegende Nachbesserung. Sonst können wir uns mit einem umweltschädlichen Bürokratiemonster herumschlagen.“