Finnentrop. Jürgen Hennes ist der neue Schiedsmann in Finnentrop. Der 53-Jährige über die Herausforderung, wütende Nachbarn an einen Tisch zu bekommen.
Es dauerte nicht lange, bis Jürgen Hennes die ersten zwei potenziellen Fälle auf seinem Schreibtisch liegen hatte. Nachbarschaftsstreitigkeiten – der Klassiker. Vor wenigen Wochen wurde Hennes als neuer Schiedsmann der Gemeinde Finnentrop vereidigt und offiziell vorgestellt. Und nun beschäftigt sich der 53-Jährige mit Privatstreitigkeiten, die nicht vor Gericht verhandelt werden sollen. „Schlichten statt richten“ – das ist sein neues Motto.
Seit mittlerweile 30 Jahren beschäftigen Hennes die Themen Recht und Unrecht. Der 53-Jährige ist Bürovorsteher einer Lennestädter Anwaltskanzlei. „Das Ehrenamt bleibt heutzutage zu oft auf der Strecke. Als ich gesehen habe, dass die Gemeinde Finnentrop händeringend einen neue Schiedsperson sucht, habe ich mich dafür gemeldet. Ich kann Beruf und Ehrenamt ja gut miteinander verknüpfen“, sagt Jürgen Hennes.
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Das neue Amt sei eine Herausforderung für ihn und eine Chance, den Menschen in Finnentrop zu helfen. „In unserer Gesellschaft ist mittlerweile alles hektisch und streitbar. Ich hoffe, ich kann als Schiedsmann etwas Frieden schaffen“, sagt er. Es sei ein schönes Gefühl, mit einem Vergleich aus einer Schiedssitzung zu gehen und zu sehen, dass die vorher zerstrittenen Parteien wieder miteinander reden. „Das hinzubekommen, ist meine Motivation“, sagt Hennes.
Fünf Jahre im Amt
Die Aufgaben des Schiedsamts nehmen Schiedspersonen wahr, die vom Rat der Gemeinde auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. In Privatklagesachen, bei denen die Staatsanwaltschaft Anklage nur bei einem öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung erhebt, muss erst die Schiedsperson angerufen werden, bevor man sich an das Gericht wenden kann. Beispiele sind Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Sachbeschädigung oder auch leichte Körperverletzung und fahrlässige Körperverletzung.
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In der Regel landen Nachbarstreitigkeiten bei den Schiedspersonen. In der Gemeinde Finnentrop sind das jährlich acht bis zehn Fälle, mit denen sich Jürgen Hennes und seine Stellvertreterin Elisabeth Nöker beschäftigen müssen. Zumindest offiziell. Denn viele Streitigkeiten erledigen sich schon, bevor die Schiedspersonen miteinbezogen werden – oder sie sind eben doch ein Fall für den Richter. „Wie viel Zeit dieses Ehrenamt einnimmt, ist abhängig von den Fällen, mit denen wir uns beschäftigen müssen. Das muss sich erstmal einpendeln, ich bin ja noch ein Frischling“, lacht Jürgen Hennes.
Aktuell ist der neue Schiedsmann mit zwei Nachbarschaftsstreitigkeiten beschäftigt. „In einem Fall beklagt jemand, dass Äste seines Nachbarns auf sein Grundstück fallen“, berichtet der Schiedsmann. Die größte Schwierigkeit für eine Schiedsperson sei es, die Parteien an einen Tisch zu bekommen und es zu schaffen, dass miteinander geredet wird. „Dafür ist eine Menge Fingerspitzengefühl möglich. Ich hoffe, dass mir das gelingen wird“, sagt Jürgen Hennes.
Offizielle Amtseinführung
Jürgen Hennes aus Bamenohl wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Finnentrop als neue Schiedsperson vorgestellt. Ihm steht Elisabeth Nöker aus Fretter als Stellvertreterin zur Seite, die bisher die Funktion der Schiedsperson innehatte. Bürgermeister Dietmar Heß begrüßte, dass Nöker dem Schiedsamt für eine weitere Amtszeit zur Verfügung steht und somit für Kontinuität sorgt.
Aus dem Amt der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson verabschiedet wurde Günter Schneider aus Finnentrop, der die Funktion eine Periode lang bekleidet hatte.
Der eigene Nachbar
Es würde den Vater dreier Kinder nicht wundern, wenn irgendwann ein Fall eines Bekannten oder eines eigenen Nachbarn an ihn herangetragen würde. Schließlich ist das Mitglied des Bamenohler Schützenvereins und des Karnevalsvereins in der Gemeinde bestens bekannt. „In solchen Fällen würde ich meine Stellvertreterin Elisabeth Nöker bitten, sich damit zu beschäftigen“, erklärt Jürgen Hennes. Dieser Grundsatz gelte übrigens auch, wenn ein Mandant seines Arbeitgebers an ihn herantreten würde.