Olpe/Attendorn. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs stand ein Attendorner in Olpe vor Gericht. Der damals 18-Jährige hatte eine Beziehung mit einer 13-jährigen.

Über Snapchat lernten sich der damals 18-jährige Attendorner und die 13 Jährige kennen. Aus der Bekanntschaft wurde eine fatale Liebesbeziehung, die den jungen Mann am Dienstag auf die Anklagebank im Olper Jugendschöffengericht brachte. „Als Person über 18 Jahre hatte er sexuelle Handlungen mit einem Kind. Das Alter war ihm bekannt. In seiner Wohnung in Attendorn kam es zu sexuellen Handlungen“, sagte Staatsanwalt Rainer Hoppmann in der Anklage. Zweimal soll der 18-Jährige im Dezember 2018 Sex mit dem Mädchen gehabt haben.

Geständnis abgelegt

Vor Gericht räumte der junge Mann die Vorwürfe ein. Nach der Schule sei das Mädchen zu ihm gekommen. „Wir waren drei Monate zusammen und glücklich. Ich habe erfahren, dass sie ein bisschen jünger ist. Wir haben einige Sachen gemacht, wo ich nicht wusste, dass das strafbar ist“, sagte der Attendorner. Ein Chatprotokoll mit einem Freund belegt, dass der Angeklagte vom Alter des Mädchens wusste. Darin schrieb er: „Ich darf machen, was ich will. Ich bin ein freier Mensch.“

Ende über WhatsApp

Schließlich habe er die Beziehung über WhatsApp beendet, sagte der junge Mann vor Gericht: „Ich bin nicht mehr so gut mit ihr klar gekommen. Ich habe gemerkt, dass sie noch ein Kind ist. Da habe ich die Beziehung vor Silvester beendet. Sie war sehr traurig und sauer auf mich.“ Das Mädchen habe später Anzeige erstattet, so Richter Richard Sondermann. Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten konnte das Gericht auf die Vernehmung sämtlicher Zeugen verzichten.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe sprach sich für die Anwendung von Jugendstrafrecht für den heute 19-Jährigen aus: „Er ist ein junger Mann, der nicht in der Lage ist, die Anforderungen, die die Gesellschaft an ihn stellt, zu erfüllen. Er hat sehr deutliche Defizite im sozialen und emotionalen Bereich.“ Der Angeklagte habe sehr unter dem Tod seines Vaters gelitten, er sei ein schlechter Schüler gewesen und gehänselt worden. „Er hat die Tat eingeräumt und gesagt: Wir waren verliebt und glücklich. Über das Alter des Mädchens habe er Bescheid gewusst“, so der Jugendgerichtshilfe-Vertreter. Auf den Angeklagten müsse erzieherisch eingewirkt werden: „Eine Jugendstrafe setzt schädliche Neigungen voraus. Die sehe ich hier nicht. Sinnvoll sind eine sechsmonatige Betreuung, ein Freizeitarrest und Sozialstunden.“

Freizeitarrest und Sozialstunden

Dem folgte Staatsanwalt Rainer Hoppmann, wobei er die Sozialstunden auf 90 festlegte. Es handele sich um einen minderschweren Fall, weil er im Rahmen einer Liebesbeziehung stattgefunden habe. Nebenklage-Vertreterin Heike Hirschfeld-Arnold schloss sich dem Staatsanwalt an, betonte aber: „Meine Mandantin ist durch das Erlebte beeinträchtigt. Sie ist in Behandlung.“ Verteidiger Marcel Tomczak sprach von einem Bewertungsirrtum: „Er dachte, das wäre erlaubt. Das ist ein klassischer Fall, der zum Ausschluss der Schuld führt.“ Im letzten Wort meinte der Angeklagte: „Ich möchte mich entschuldigen. Es war ein Fehler. Das wird nicht mehr vorkommen.“


Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei minderschweren Fällen folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es gebe beim damals gerade 18-Jährigen Entwicklungsverzögerungen im sozialen, schulischen und beruflichen Bereich, so Richter Richard Sondermann: „Für ihn spricht, dass er nicht vorbestraft und umfassend geständig ist und der Zeugin die Aussage erspart hat.“