Kirchhundem. Kirchhundems Bürgermeister muss für die umstrittene Grundstücksschenkung an den Verein „Heinsberger Recess“ wohl kein Schadensersatz zahlen.

Es sieht so aus, als ob das umstrittene Grundstücksgeschäft mit dem Verein „Heinsberger Receß von 1878“ für den Bürgermeister keine Konsequenzen haben wird. Die vom Gemeinderat beauftragte Anwaltskanzlei Ralph Jurisch aus Ascheberg kommt zu der Einschätzung, dass weder eine Pflichtverletzung durch die Übertragung auf den Recessverein besteht noch ein Verschulden des Bürgermeisters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns nach § 48 des Beamtengesetzes vorliegt. Ein Anspruch gegen den Bürgermeister auf Schadensersatz bestehe ebenfalls nicht.

Diskussion seit mehr als einem Jahr

Seit mehr als einem Jahr beschäftigt das Thema die Politik in der Gemeinde. „Corpus delicti“ ist ein etwa 3,5 Hektar großes Grundstück bei Heinsberg, eine sogenannte Viehtrift (Weiden), die früher von allen genutzt wurden, aber niemandem gehörte. Im Rahmen der Kommunalen Neugliederung wurde die Gemeinde Eigentümer dieses „Niemandslands“. Die Wegeinteressengemeinschaft „Heinsberger Recess von 1878“ hatte jahrelang die Rückgabe der Flächen gefordert, zunächst ohne Erfolg.

Mitte August 2018 wurde bekannt, dass die Gemeindeverwaltung die Viehtrift ohne vorherige Information oder Einbindung der Politik an den Verein „Heinsberger Recess 1878 e.V.“ übertragen hatte - und zwar entschädigungslos.

Unabhängiger Anwalt eingeschaltet

Im Februar hatte der Gemeinderat auf Antrag der UK-Fraktion eine Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) anberaumt, die nun am Mittwoch, 9. Oktober, (17.30 Uhr Rathaus, Sitzungszimmer 1) stattfinden wird. Zur Vorbereitung dieser Sitzung sollte ein Rechtsanwaltsbüro prüfen, ob der Bürgermeister schuldhafte Rechtsverstöße begangen habe und dafür in Regress genommen werden könne. Diese Prüfung liegt nun vor.

Kein Anspruch auf Rückübertragung

Was die Rückübertragung des Grundstücks auf die Gemeinde angeht, sieht es für die Kommune schlecht aus. Nach Ansicht des Anwalts dürfte eine rechtliche Grundlage dafür fehlen. Außerdem sei auf jeden Fall ein politischer Beschluss notwendig. Diesen hatte der Gemeinderat bisher abgelehnt, weil dies Sache des Bürgermeisters sei.

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Reinery: Hatte immer Vertrauen in Rechtsstaat

Aufgrund der juristischen Aussagen der Fachanwalts schlägt die Verwaltung dem Rechnungsprüfungsausschuss bzw. dem Gemeinderat vor, dass kein Verfahren gegen den Bürgermeister eingeleitet und die Angelegenheit als erledigt betrachtet wird. Der Bürgermeister will sich zum Sachverhalt derzeit noch nicht äußern. Er habe immer Vertrauen in den Rechtsstaat gehabt, sagt er. Rechtsanwalt Ralph Jurisch wird in der Ausschusssitzung am 9. Oktober anwesend sein. Die Sitzung ist öffentlich.