Kreis Olpe. . Polizist Michael Klein erklärt im Interview, wie das Verfahren nach einem Einbruch abläuft. Warum Wertsachen fotografiert werden sollten.

Häufig nutzen Einbrecher den Schutz der Dunkelheit, um in Wohnhäuser oder Firmen einzusteigen. Eine ausreichende Beleuchtung sowie geeignete Tür- und Fensterschlösser helfen dabei, das Zuhause zu schützen. Doch wie muss ich mich verhalten, wenn der Ernstfall eintritt? Was muss ich beachten? Unsere Zeitung hat mit Polizeihauptkommissar Michael Klein gesprochen.

Was kommt auf mich zu, wenn bei mir eingebrochen wurde? Wie läuft das Verfahren ab?
Michael Klein: Wenn der Verdacht besteht, dass bei Ihnen eingebrochen wurde oder es jemand versucht hat, ist es zunächst wichtig die Polizei zu verständigen. Die Polizeibeamten werden vor Ort die Anzeige aufnehmen und Spuren sichern. Ihrer Anzeige wird eine Tagebuchnummer zugeordnet. Ein Sachbearbeiter der Kriminalpolizei in Olpe bearbeitet den Vorgang weiter. Diese Tagebuchnummer können Sie montags bis freitags zu den allgemeinen Geschäftszeiten der Polizei erfragen. Denn das brauchen Sie, wenn sie den Schaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen. Polizei und Versicherung hilft eine genaue Schadensauflistung. Daher ist es sinnvoll, noch bevor ein Einbruch geschieht, eine Übersicht inklusive Fotos über wertvolle Dinge zu erstellen und Individualnummern zu notieren. Rechnungen oder Expertisen ermöglichen eine bessere Schadensregulierung. Außerdem kann aufgefundenes Diebesgut so besser zugeordnet werden.

Wie geht es dann mit meiner Anzeige weiter?
Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Anzeige an die Staatsanwaltschaft Siegen abgegeben. Dort bekommt der Vorgang ein Aktenzeichen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Anklage bei Gericht erhoben werden soll. Wenn keine Ermittlungsansätze vorliegen, wird das Verfahren vorläufig eingestellt. Ist das der Fall, erhalten Sie im Normalfall einen schriftlichen Bescheid.

Ist meine Anzeige damit vom Tisch?
Nein, nicht unbedingt. Das Verfahren kann jederzeit wieder aufgenommen werden, soweit sich neue Fakten oder Hinweise auf Tatverdächtige ergeben. Wichtig zu wissen ist dabei, Sie werden über den Ausgang des Strafverfahrens von der Staatsanwaltschaft nur in Kenntnis gesetzt, wenn Sie das beantragt haben. Dafür reicht ein formloser Antrag unter Angabe des Aktenzeichens oder ein „ankreuzen“ in der Anzeige.

Wann geht es vor Gericht?
Sollte ein Täter ermittelt werden, kann Anklage erhoben werden. Das bedeutet, die Staatsanwaltschaft leitet die Anzeige an das zuständige Amtsgericht weiter. Das Gericht prüft, ob eine Hauptverhandlung eröffnet wird.

Was passiert mit den Schäden an meinen Fenstern oder Türen?
Es kann sein, dass diese Schäden zunächst provisorisch behoben werden müssen, um Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihre Firma zu sichern. Wir empfehlen grundsätzlich Reparaturen von einer örtlich ansässigen Fachfirma durchführen zu lassen. Sollten darüber hinaus Fenster und Fenstertüren ersetzt oder mit Sicherungstechnik nachgerüstet werden, empfehlen wir den Ein-bzw. Umbau durch Facherrichter. Diese finden sie im Internet beim LKA (www.poli
zei.nrw).

Was muss ich tun, wenn der Einbrecher nun auch meine EC-Karten mitgenommen hat?
EC-Karten und Kundenkarten müssen unverzüglich gesperrt werden. Das geht zu jeder Zeit unter der Telefonnummer 116 116. Die Bank muss informiert werden, die SIM-Karte müssen Sie von Ihrem Telefonanbieter sperren lassen. Für die Eingabe in das Fahndungssystem der Polizei werden die Daten entwendeter Debitkarten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr und Ausweisdokumente benötigt. Zusätzlich wird eine Sperrung der EC-Karten durch die Polizei erfolgen (Kuno Sperrung). Erfragen Sie die Daten bei den zuständigen Stellen und leiten Sie diese schriftlich an die Polizei weiter.

Was sind das konkret für Daten?
Bei Ausweisen sind das Ausstellungsort, Ausstellungsdatum sowie die Ausweisnummer. Bei Kredit- und Debitkarten: Geldinstitut, Kontonummer und Kartennummer.

Wer ersetzt mir meinen Schaden?
Klären Sie, ob Sie versichert sind. Üblicherweise zahlt die Versicherung zunächst den Schaden. Sollte ein Täter ermittelt werden, prüft die Versicherung ihrerseits, ob sie von den Tatverdächtigen Geld zurückfordert.

Wo bekomme ich noch Hilfe, um das Erlebte zu verarbeiten?
Es gibt eine Reihe von Anlaufstellen im Kreis Olpe, an die sich Betroffene wenden können. Denn so ein Einbruch kann für Betroffene sehr belastend sein. Deswegen ist es wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Einbrüche zu verhindern. Sie können den kostenlosen Beratungsservice der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Ihrer örtlichen Polizeibehörde nutzen. Die Mitarbeiter beraten Sie kostenlos und neutral auch rund um das Thema Einbruchschutz.

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WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:

Zuständige Polizeidienststelle: Kreispolizeibehörde Olpe (Kortemickestraße 2, 02761/92690)

Polizeiliche Beratung über Opferrechte: Oberschutzbeauftragter der Polizei Kriminalhauptkommissar Michael Kopsan ( 02761/92696131, E-Mail: kvorbeugung@polizei.nrw.de)

Psychologische Hilfe/Traumaambulanz: Kreisklinikum Siegen (Weidenauer Str. 78, 0271/7051909)

Sicherheitstechnische Beratung: Kriminalhauptkommissar Klaus Oberstadt ( 02761/9269-6210, E-Mail: kvorbeugung@polizei.nrw.de)

Opferbetreuung und Opferhilfe: Weisser Ring Marie-Theres Hanfland (Helmut-Kumpf-Str.5, 02723/677088)

Seelische Unterstützung: Telefonseelsorge 0800 111 0 111 (gebührenfrei)

Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe: Amtsgericht Olpe ( 02761 8040) oder Lennestadt ( 02721 92420)

Weitere Infos unter www.zuhause-sicher.de, www.polizei-bera
tung.de, www.polizei-nrw.de und www.riegelvor.nrw.de