Wetter. . Schon der Grund für den Gerichtsprozess klingt skurril: Weil er noch im Supermarkt eine geklaute Getränkedose austrank, stand ein 76-Jähriger aus Wetter nun vor dem Amtsgericht. Die dortige Justiz kennt ihn schon länger, ist er doch seit 50 Jahren als Dieb aktiv.
Seit mehr als einem halben Jahrhundert beschäftigt ein Wetteraner die Justiz. Selbst im hohen Alter kann es der Rentner nicht lassen, betätigt sich weiterhin als Ladendieb und wird regelmäßig auf frischer Tat ertappt. Jetzt musste sich der 76-Jährige vor dem Amtsgericht Wetter verantworten, nachdem er seine Diebesbeute diesmal noch im Geschäft austrank.
Konrad Adenauer war Bundeskanzler, als der Wetteraner 1962 erstmalig wegen eines Diebstahls vor Gericht stand. Für den jetzt 76-Jährigen war das förmlich der Auftakt einer Serie, die bis heute andauert. Selbst gesundheitliche Probleme oder die Gefahr, ins Gefängnis zu kommen, können den Rentner nicht stoppen.
"Killer" geleert
Im aktuellen Fall bummelte er im November durch einen hiesigen Supermarkt, nahm sich in einem vermeintlich günstigen Moment ein hochprozentiges Mix-Getränk mit dem bezeichnenden Namen „Killer“ und leerte die Dose für 2,24 Euro sofort vor Ort. Ein Ladendetektiv beobachtete ihn dabei. Der skurrile Zwischenfall brachte dem betagten Wetteraner eine weitere Strafanzeige ein.
Jetzt erschien der 76-Jährige vor Gericht. Sein Verteidiger schob ihn im Rollstuhl in den Saal. „Ich habe eben Pech mit meiner Hüfte gehabt“, kommentierte er seinen Zustand eher lakonisch.
Gnadenantrag möglich
Ebenso gelassen reagierte er, der noch 14 Monate „offen“ hat, auf die Information von Richter Heinz-Dieter Beckmann, dass die Polizei nach der Verhandlung draußen auf ihn warte, da er auf seine Ladung zum Haftantritt nicht reagiert hatte. Den Brief, so erklärte der Angeklagte, habe er erst nach einem Aufenthalt im Krankenhaus gefunden.
Mit dem Vorwurf konfrontiert, sich im Supermarkt ein „Schlückchen“ genehmigt zu haben, konnte er allerdings nicht viel anfangen. Obgleich er immer wieder darüber aufklärt wurde, dass es sich bei besagtem „Killer“ um ein Mix-Getränk handle, beharrte er darauf, in dem Geschäft ganz gewiss keine Dose Cola getrunken zu haben. Das Erinnerungsvermögen des Detektivs war weitaus besser. Er erkannte den Angeklagten zweifelsfrei und wusste auch noch genau, um welche Dose es sich drehte.
Für den Rentner endete der Prozess mit einem weiteren Monat Haft. Nach der Verhandlung wurde er tatsächlich von der Polizei in Empfang genommen. Ein Arzt soll prüfen, ob er hafttauglich ist. Ihm selbst bleibt nun nur noch ein Gnadenantrag, der ihn vor dem Gefängnis bewahren könnte.