Wetter. Bei Ilja Richter in der Sendung „Disco“ hieß es Licht aus. Spott an. In Wetter soll es jedoch zu gewissen Zeiten gar keine Beleuchtung mehr geben.
Die Zeit drängt – und dennoch will gut überlegt sein, welche Maßnahmen zum Energiesparen sinnvoll sind. Im Umwelt-, Klima- und Verkehrsausschuss (UKV) stellte die städtische Verwaltung am Mittwochabend die Pläne vor – samt einer teilweisen Berechnung des Einsparpotenzials.
Die Herbst- und Wintermonate stehen vor der Tür. Die Tage werden kürzer, es wird schneller dunkel. Bisher waren die markanten Punkte wie das historische Rathaus, Kirchen im Stadtgebiet, der Harkortturm oder auch die Burg Volmarstein insbesondere in jener Zeit beleuchtet. Damit soll jetzt erst einmal Schluss sein. Die Stadt hat berechnet, dass sich mit der Abschaltung der Beleuchtung, von der auch die Weihnachtsbeleuchtung in der Adventszeit betroffen sein wird, Kosten von 3800 Euro im Jahr einsparen lassen. Allein der Harkortturm und die Burg Volmarstein verbrauchen derzeit jedes Jahr 9,183 Kilowatt bei 1394 Stunden Leuchtzeit. Zu viel in Zeiten der Energiekrise.
Doch nicht nur die Schmuck- und Effektbeleuchtung rückten in den Fokus der Einsparungspotenziale der Verwaltung. Derzeit werde noch geprüft, inwieweit auch die Straßenbeleuchtung zeitweise abgeschaltet werden kann. Das Problem: Die Stadt Wetter befindet sich in einem Verbund mit den Städten Gevelsberg, Hattingen und Sprockhövel, deren Straßenbeleuchtungen gemeinsam von der AVU über ein Funkrundsteuersignal gesteuert werden. Eine Abschaltung der Straßenbeleuchtung hätte also Auswirkungen auf alle Städte im Verbund, es sei denn, die Städte würden einzeln von der Steuerung getrennt, dann müsste allerdings eine neue Funkfrequenz gebucht werden.
Einfacher sei es hingegen, eine gemeinsame Zeit zu finden. Diese wurde ebenfalls schon eruiert: „Die Städte haben sich ein Zeitfenster von 1.15 bis 3.45 Uhr ausgeguckt, in dem eine Abschaltung möglich wäre“, erklärt Fachbereichsleiterin Birgit Gräfen-Loer den momentanen Stand der Diskussionen. Für die AVU wäre das mit einem vertretbaren Aufwand verbunden, Absprachen müssten nur auch mit dem Kreis und dem Landesbetrieb Straßen NRW getroffen werden, da nicht alle betroffenen Straßen der Stadt gehören.
Und es gibt einen weiteren Punkt, der beachtet werden muss: „Es gibt zwar gesetzlich keine Beleuchtungspflicht der Straßen, aber wir haben eine Verkehrssicherungspflicht“, so Gräfen-Loer. Wie eine solche Abschaltung also rechtlich aussieht, muss noch geprüft werden. Die Stadt Sprockhövel hat sich dafür sogar eine externe Beratung geholt. Das Einsparpotenzial bei einer zeitweisen Abschaltung der Straßenbeleuchtung liegt jedoch deutlich auf der Hand. Eine Stunde Abschaltung bringt etwa 8,7 Prozent Energieeinsparung, rechnet die Verwaltung vor.
Weitere Einsparungsmöglichkeiten bei der Straßenbeleuchtung sieht die Verwaltung zudem bei der Umstellung auf LED. Dazu beschreibt sie drei Szenarien mit unterschiedlichen Kostenfaktoren. Vorab: T-8-Leuchtstoffröhren, wie sie derzeit noch 374 Mal in Wetter in der Straßenbeleuchtung verbaut sind, dürfen ab dem Jahr 2023 zwar noch betrieben, aber aufgrund einer EU-weiten Regelung nicht mehr verkauft werden. Daher müssten die momentan noch vorhandenen Röhren sowieso ausgetauscht werden, da es für sie bei einem technischen Defekt keinen Ersatz mehr gibt. Verglichen mit den Röhren sieht die Stadt durch den Einbau von LED eine Energieeinsparung von 57 Prozent. Weiter sind im Stadtgebiet 160 NAV-Leuchten (Natriumdampflampen, die keinen fluoreszierenden Leuchtstoff brauchen) mit einem hohen Wattbereich verbaut. Auch diese könnten getauscht und auf LED umgerüstet werden. Hier sieht die Verwaltung eine Einsparung von 59 Prozent der Energiekosten.
Die Verwaltung empfiehlt ein drittes Szenario. Dabei sollen einerseits die Leuchtstoffröhren und die NAV-Leuchten im hohen Wattbereich als auch jene im niedrigen Wattbereich ausgetauscht werden. Also eine komplette Umstellung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet auf LED. Das Einsparpotenzial liege hier bei 45 Prozent. Die Kosten von 517.000 Euro könnten zu 40 Prozent durch die Kommunalrichtlinie gefördert werden. Der UKV signalisierte Zustimmung und beauftragte die Verwaltung mit der schnellstmöglichen Umsetzung. Gelder sollen in den Haushalt für 2023 und 2024 eingestellt werden.